WIR spielen Katz und Maus


Katz-und-Maus-Spiel rund um die neuen WIR-Spielregeln: Die Unternehmer müssen sich entscheiden, ob sie Teil des Systems bleiben wollen. Bild: C. Heusler, Fotolia
Katz-und-Maus-Spiel rund um die neuen WIR-Spielregeln: Die Unternehmer müssen sich entscheiden, ob sie Teil des Systems bleiben wollen. Bild: C. Heusler, Fotolia
WIR. Die Schlagzeile «WIR Bank Genossenschaft schafft das Bankkundengeheimnis ab» gab Ende 2016 zu reden. Doch an diese Idee sind zusätzliche Forderungen angeknüpft, denen WIR-Kunden, darunter auch Schreinereien, ausgesetzt sind – sofern sie die Vereinbarung unterschreiben.
Bis zum 31. März 2017 bleibt den WIR-Kunden Zeit auf die neusten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank einzugehen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt das unterzeichnete Formular einreicht, akzeptiert die neuen AGB der WIR Bank. Ein ganzes Paket an Neuerungen stellt sie den Unternehmern unter dem Titel «Stärkung der Schweizer KMU: WIR wird neu» in Aussicht. Sie versucht dabei, der zunehmenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und bietet eine mobile Bezahl-App, einen digitalen WIR-Markt und eine neue Debitkarte mit diversen Funktionen an.
Beim völlig zinslosen Sofortkredit von 10 000 WIR für Kunden mit guter Bonität sowie bei der totalen Transparenz mit dem Verzicht auf das Bankkundengeheimnis ist der eine oder andere Kunde hellhörig geworden. «Das Netzwerk lebt von der Transparenz – also davon, dass sich die Geschäftspartner gegenseitig kennen», erläutert Volker Strohm, Mediensprecher der WIR Bank Genossenschaft, das System. Doch was heisst das konkret? Auf der WIR-Website sind alle Kundinnen und Kunden mit allen Kontaktinformationen aufgelistet – totale Transparenz eben.
Damit nicht genug: Grösster Stein des Anstosses für die Kundschaft ist die Tatsache, dass alle registrierten WIR-Kunden bei Anfrage einen Mindestprozentsatz von 3 % WIR gewähren müssen. Dieser minimale WIR-Anteil steht also allen Mitgliedern des Netzwerks gegenseitig zu. Dazu gehören nicht nur Baugeschäfte, Architekten oder Holzwerkstoffhändler, sondern beispielsweise auch Bauherren. «Ob und in welchem Umfang für ein Geschäft auch die Bezahlung mit WIR zum Zuge kommen soll, ist nach wie vor Verhandlungssache der Vertragspartner», beschwichtigt Strohm.
Dem ersten Anschein nach gelten diese Vorschriften für alle WIR-Kunden. Oder doch nicht? In einem zweiten Schreiben, diesmal unter dem Titel «WIR versteht KMU», ändert die WIR Bank Genossenschaft für grössere Kunden die Spielregeln. Der neue Wortlaut: «WIR-Teilnehmer mit einem WIR- Jahresumsatz von mehr als 100 000 können ihren Annahmesatz neu zwischen 0 und 100 Prozent wählen.» Zudem werde der WIR-Anteil pro Geschäftsabschluss neu auf 5000 begrenzt. «Selbstverständlich können Sie individuell auch höhere Beträge vereinbaren», heisst es im Schreiben der WIR Bank.
Doch weshalb gelten für grössere Unternehmen Sonderregelungen? Dazu WIR-Fachmann Strohm: «Für die meisten Geschäftsfälle wurde mit den neuen Regeln der Spielraum im Vergleich zu früher erweitert. Für Grossverteiler und die für das Netzwerk relevanten Importeure haben wir nun durch die Nachjustierung eine massgeschneiderte Lösung für den Verbleib im WIR-System gefunden.»
Die Schreiner-Unternehmer müssen nun bis zum nächsten Freitag, 31. März 2017, unter den neuen Vorgaben und anhand ihrer WIR-Umsätze prüfen, ob sie sich weiterhin am System beteiligen wollen oder ob sie auf WIR und eventuell die damit verbundenen Aufträge zukünftig verzichten wollen. Es gibt nur zwei Varianten: Man unterschreibt das Formular und erklärt sich mit den neuen AGB einverstanden. Oder man unterschreibt nicht, was die Aufhebung des WIR-Kontos zur Folge hat. In diesem Fall bleibt das Konto bis zum vollständigen Verbrauch des WIR-Restsaldos, längstens jedoch 10 Jahre nach der Aufhebungserklärung, bestehen.
Die Wirtschaftsring-Genossenschaftsbank wurde während der Weltwirtschaftskrise 1934 gegründet. Sie bietet bargeldlosen Zahlungsverkehr unter ihren Mitgliedern an. Gehandelt wird in der Komplementärwährung WIR. Der Wert von WIR ist plus/minus an den Schweizer Franken gebunden. Die Guthaben auf den WIR Bank Konti werden nicht verzinst. Ein Anreiz für die Mitglieder, ihr Geld möglichst schnell wieder in Umlauf zu bringen. Insbesondere in der Gastronomie und im Baugewerbe ist diese Komplementärwährung verbreitet.
www.wir.chVeröffentlichung: 23. März 2017 / Ausgabe 12/2017
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