Warnung vor dem «Registerhai»


Der «Registerhai» ist fies und hinterlistig. Bild: Fotolia
Der «Registerhai» ist fies und hinterlistig. Bild: Fotolia
Schwindler. Handwerksbetriebe geraten immer wieder in den Fokus von sogenannten «Registerhaien». Diese bitten um Rücksendung eines visierten Adressformulars. Dann flattert eine saftige Rechnung ins Haus.
Eine fiese Masche. Getarnt als behördliches Formular, landet ein Brief oder eine E-Mail im Briefkasten von Unternehmen mit der Bitte, die aufgeführten Adressangaben zur Firma zu überprüfen und korrigiert zurückzusenden. Als Vorwand wird meist die Aktualisierung eines Branchenregisters oder ein «Anzeigenauftrag» vorgegaukelt. Und – oh Wunder! – seltsamerweise haben sich darauf meistens auch einige kleine Fehler eingeschlichen. In der Eile des Arbeitsalltags berichtigen immer wieder Unternehmer oder ihre Mitarbeitenden das fehlerhafte Formular und senden es zurück. Damit machen sie einen ärgerlichen Fehler. Denn im Kleingedruckten des Formulars steht meist in ungelenker Sprache, dass mit der Rücksendung ein Vertrag zustande komme. Die Folge: Einige Tage später wird den Unternehmen ein Betrag von schnell einmal 1500 Franken in Rechnung gestellt.
Eintreffen eines Briefes von solchen Adressbuchschwindlern – auch «Registerhaie» genannt – ist also höchste Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, das Personal über die Gefahren aufzuklären. Passiert es dennoch, dass das Formular zurückgesendet wird, sollte sofort (wenn möglich per eingeschriebenem Brief) die Gültigkeit des Vertrags angefochten werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt im Internet eine Anleitung zur Verfügung. «Die danach folgende Korrespondenz des Anbieters kann ignoriert werden», schreibt das Seco. Also auch Mahnungen können vernichtet werden. Rasch reagieren soll man indes im Falle einer Betreibung: Dann muss man innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Auf was man achten muss und wie man am besten vorgeht, wenn man in eine Falle getappt ist, erklärt dieses PDF des Staatssekretariats für Wirtschaft
Der K-Tipp führt zudem eine «Warnliste». In dieser sind Firmen aufgeführt, die versuchen, teure Einträge in nutzlosen Branchenregistern zu verkaufen. Hier ist der direkte Link dazu…
mf
Veröffentlichung: 29. März 2018
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