Vorteilhaftestes und nicht billigstes Angebot


Die Vergabepraxis für öffentliche Beschaffungen soll verbessert werden. Bild: Pixabay
Die Vergabepraxis für öffentliche Beschaffungen soll verbessert werden. Bild: Pixabay
Revision. Öffentliche Beschaffungen sollen an das bezüglich Preis und Qualität beste Angebot vergeben werden. Das hat der Nationalrat in der Beratung zur Revision des Öffentlichen Beschaffungswesens BöB beschlossen.
Der Nationalrat hat am 13. Juni den Kulturwandel im Beschaffungsrecht zur Realität werden lassen. Mit 159 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Nationalrat entschieden, dass in Zukunft das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das Ergebnis könnte sich als regelrechter Paradigmenwechsel erweisen, denn bisher musste stets betont werden, dass unter dem «wirtschaftlich günstigen» Angebot nicht das billigste gemeint ist. Dies führt bei der heutigen Praxis auch immer wieder dazu, dass extrem tiefe Angebote eingereicht und im Anschluss viele Mehrpreise sowie Nachtragsarbeiten verrechnet werden.
Der Nationalrat hat sich mit 149 zu 22 bei 5 Enthaltungen ebenfalls für das Anliegen der AföB zur Einführung einer Angebotsplausibilisierung ausgesprochen. Damit erhalten Vergabebehörden in Zukunft die Möglichkeit, die Glaubwürdigkeit von Angeboten in Bezug auf Kriterien wie Anzahl Stunden, Zeitaufwand oder den Einsatz von geeignetem Personal zu überprüfen.
Knapp mit 97 zu 94 Stimmen hat der Rat beschlossen, auf die Minderheit Schneeberger einzutreten, welche eine zwingende Überprüfung von Tiefpreisangeboten verlangt. Der Mehrheitsantrag hätte zusätzlich vorgesehen, das Vorliegen eines solchen Angebots an den durch die Auftraggeberin geschätzten Wert sowie den Durchschnittwerts der eingegebenen Angebote zu knüpfen. Dies hätte im Falle eines Ausschlusses solcher Angebote vom Vergabeverfahren besser vor Rekursen geschützt.
Verschiedene Verbände und Interessengruppen des Bauhaupt- und Nebengewerbes begrüssen diese Entscheide im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechts. Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Parallel dazu hat der Bundesrat auch die Botschaft zum revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (GPA) verabschiedet. Das neue Abkommen verbessert Transparenz und Marktzugang und ersetzt das ursprüngliche Abkommen von 1994.
Das Geschäft geht nun in den Ständerat, welcher allenfalls nochmals Anpassungen an der Vorlage vornimmt.
ph
Veröffentlichung: 14. Juni 2018
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