Einzahlungsschein ist bald Geschichte

Die neue QR-Rechnung kann mit dem Smartphone gescannt werden. Visualisierung: Payment Standards

Zahlungsverkehr.  Der Schweizer Zahlungsverkehr wird vereinfacht, digitalisiert und an die Standards der EU angeglichen. Im Zuge dieser Harmonisierung müssen alle Firmen bis Mitte 2018 ihre Buchhaltungssysteme anpassen. Der Einzahlungsschein wird durch die QR-Rechnung ersetzt.

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz ist in seiner Art einzigartig. Obwohl die Schweiz ein sehr kleines Land ist, betreiben Banken und Postfinance sowohl für Überweisung und Lastschrift unterschiedliche Systeme. Heute gibt es mehr als zehn Standards und Formate sowie sieben verschiedene Einzahlungsscheine. Und genau das wird sich in Zukunft ändern. Bis Mitte 2018 wird der gesamte Zahlungsverkehr auf ISO 20022 umgestellt, das bedeutet: Alle Banken und Unternehmen arbeiten auf der Basis eines einzigen Standards. Das macht den Zahlungsverkehr effizienter und wirtschaftlicher. Ein Meilenstein der Rundumerneuerung ist die Einführung der neuen QR-Rechnung, die ab Januar 2019 alle Einzahlungsscheine ersetzen wird.

«Es ist auch ein gewaltiger Kraftakt für den Schweizer Finanzplatz», sagt Boris Brunner, Projektleiter bei Six Interbank Clearing. Der Finanzdienstleister betreibt im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank die Zahlungsverkehrsplattform, über welche sämtliche Zahlungen der Schweiz abgewickelt werden. Brunner und sein Team erarbeiten das neue System für Banken und Postfinance, das bis 2020 vollständig eingeführt sein soll. Die Umstellung betrifft alle: Post, Banken, Unternehmen und auch Privatpersonen. Doch was beinhaltet diese Harmonisierung, und auf was muss der Schreinerbetrieb achten?

Damit die Lohnzahlung klappt

Kreditoren- und Lohnzahlungen, die mittels Filetransfer an Banken übermittelt werden, müssen bis spätestens Mitte 2018 im Standard ISO 20022 erfolgen. Das heisst, man muss das eigene Buchhaltungssystem auf den neuen Standard updaten. Zudem gilt es, die Daueraufträge und Kundendaten anzupassen, denn künftig verschwinden die verschiedenen Kontonummern und werden durch die IBAN-Nummern (Internationale Bankkontonummern) ersetzt. Ab 2020 können inländische Zahlungen nur noch mit IBAN-Nummern durchgeführt werden. «Die bevorstehende Umstellung ist gerade bei kleineren Schreinereien noch nicht angekommen», sagt Robert Meier, Bereichslei- ter Finanz- und Rechnungswesen beim Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM). Es sei darum wichtig, dass Banken, Softwarehersteller und Treuhänder über die Umstellung informierten.

Der weisse Einzahlungsschein

Die verschiedenen Einzahlungsscheine wie zum Beispiel der orange (ESR) oder der rote (ES) werden abgeschafft. Ersetzt werden sie durch die QR-Rechnung. Auf diesem neuen, «weissen» Einzahlungsschein ist ein QR-Code mit Schweizerkreuz als Erkennungsmerkmal aufgedruckt. Im Code enthalten sind alle für die Zahlung notwendigen Informationen wie Empfänger, Referenznummer, Betrag und IBAN. Der Code kann einfach mit einem Lesegerät oder Smartphone eingescannt werden. Zudem kann er vom Rechnungssteller selber erzeugt und mit einem normalen Drucker ausgedruckt werden. Die Zahlungen können weiterhin auf dem Postweg, am Postschalter oder von Hand per E-Banking getätigt werden.

Der Umbau bringt Sicherheit

Hinter der Umstellung stecken regulatorische Gründe, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz stehen. Die Schweiz übernimmt den Standard der EU, die ihren Zahlungsverkehr bereits vor drei Jahren harmonisiert hat. Für die Firmen geht es bereits Ende 2017 los. Dann stellt Postfinance den elektronischen Zahlungsverkehr auf das neue System um, die Banken folgen bis Mitte 2018.

www.paymentstandards.chwww.iso-20022.ch

Systemumstellung

Der Fahrplan im Überblick

Für Postkunden

Überweisungen: Der elektronische Zahlungsauftrag (EZAG) wird Ende 2017 abgeschafft. Die Ablösung gemäss ISO 20022 mit den Dateikürzeln pain.001 und pain.002 stehen bereits zur Verfügung.

Lastschriften: Debit Direkt wird bis Ende 2017 eingestellt. Der neue Standard ISO 20022 (pain.008) kann schon jetzt verwendet werden.

Avisierung/Kontoauszug: Einzahlungsscheine mit und ohne Referenznummer (ESR, ES), Auszahlungsscheine mit Refe- renznummer (ASR) und elektronische Gutschriftanzeigen (EGA) werden Ende 2017 abgeschafft. Die ISO-20022-Meldungen (camt.052/camt.053/camt.054) sind schon jetzt eingeführt.

Für Bankkunden

Überweisungen: Das alte Datenträgeraustauschverfahren (DTA) ist bis Mitte 2018 in Betrieb und wird dann von ISO 20022 abgelöst.

Lastschriftverfahren: Lastschriften mit Widerspruch (LSV) und ohne (BDD) werden Ende 2019 eingestellt und durch ISO 20022 ersetzt.

Avisierung/Kontoauszug: ESR, ES, ASR und EGA werden bis 2020 ausgeliefert. ISO 20022 wird je nach Bank bereits heute zur Verfügung gestellt.

Für alle Kunden

Einzahlungsscheine sind noch bis 2020 gültig. Bereits ab Januar 2019 können die QR-Rechnungen eingesetzt werden. IBAN ersetzen 2020 die Kontonummern.

IDS

Veröffentlichung: 09. November 2017 / Ausgabe 45/2017

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