Bundesrat bewilligt Erhöhung ab 1. Mai

Jeder Schreiner bekommt mindestens 0,75 % mehr Lohn. Bild: VSSM

Schreinerlöhne. Gute Nachrichten vom Bundesrat: Er hat die Lohnerhöhungen, die Ende 2019 von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna ausgehandelt worden sind, für allgemeinverbindlich erklärt.

Der Bundesrat kümmert sich auch noch um andere Dinge als um die aktuell um sich greifende Pandemie und ihre Folgen. So hat er kürzlich die Zusatzvereinbarung zum GAV Schreinergewerbe betreffend Löhne 2020 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten die Lohnerhöhungen, die Ende 2019 von den Sozialpartnern VSSM, Unia und Syna ausgehandelt worden sind, per 1. Mai in allen Betrieben, die dem GAV unterstellt sind. In Zahlen heisst das, dass die Schreiner-Bruttolöhne um 1,5 % angehoben werden, wobei dieser Satz je zur Hälfte generell und individuell gewährt wird. Jeder Schreiner bekommt also 0,75 % mehr Lohn. Auch die anderen 0,75 % muss der Arbeitgeber einsetzen, er kann aber selber entscheiden, wie er sie auf seine Mitarbeitenden verteilt.

Auch die Mindestlöhne werden per 1. Mai um 1,5 % erhöht. Davon ausgenommen sind die Mindestlöhne der Schreinerpraktiker und der Angelernten mit Weiterbildung.

mf

www.vssm.ch
www.zpk-schreinergewerbe.ch

 

Veröffentlichung: 14. April 2020 / Ausgabe 15/2020

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