Der Deklarationspflicht noch nicht bewusst


Auch der Schreiner muss seine Holzprodukte richtig deklarieren. Bild: Noah J. Gautschi
Auch der Schreiner muss seine Holzprodukte richtig deklarieren. Bild: Noah J. Gautschi
2017 fanden rund 120 Kontrollen betreffend der Deklarationspflicht von Holz und Holzprodukten statt. Nur ein Sechstel deklarierte alle eigenen Produkte vollständig korrekt.
Bei der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) 2017 erneut unterschiedliche Qualitäten der Deklaration in den Unternehmen festgestellt. Ein Grund dafür ist vor allem die unterschiedliche Umsetzung in den Unternehmen.
Von den 120 kontrollierten Unternehmen haben nur 17 Prozent alle ihre Produkte korrekt deklariert. Bei diesen Unternehmen handelte es sich mehrheitlich und solche, die intern ein fehlerfreies System zur Deklaration eingesetzt haben. Bei 37 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teils korrekt und teils nicht korrekt deklariert. Das BFK stellte hier häufig systembedingte Mängel fest. Bei mehr als der Hälfte dieser Unternehmen waren mindestens 75 Prozent der kontrollierten Produkte korrekt deklariert.
Bei 41 Prozent der Unternehmen, war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren. Auch hier lagen die Mängel hauptsächlich bei einer fehlenden Deklaration der Holzherkunft. Bei fünf Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft.
Der Schreiner kann seine Produkte vereinfacht deklarieren. Hierfür hat das BFK zusammen mit dem VSSM eine Broschüre und eine Musterdeklaration vorbereitet. Hier gehts zur VSSM-Infoseite. Laut Fabian Reusser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, ist sich rund ein Drittel der Schreinerbetriebe seiner Deklarationspflicht noch nicht bewusst.
Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, welche auf einer Motion des Parlaments basiert, verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.
Wenn Mängel bei der Deklarationspflicht festgestellt worden sind, wurden die Unternehmen aufgefordert geeignete Massnahmen zur Erfüllung der Deklaration zu treffen. Ihnen wurde Fristen gesetzt, innerhalb denen sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Einzig in drei Fällen musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.
Direkt zur BFK-Webseite: https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/holzdeklaration.html
njg
Veröffentlichung: 09. Februar 2018
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