Wiederverwenden statt wegkippen


Mit einer Destillieranlage kann eine Schreinerei einiges an Lösemitteln gewinnen und wiederverwenden. Bild: Philipp Heidelberger
Mit einer Destillieranlage kann eine Schreinerei einiges an Lösemitteln gewinnen und wiederverwenden. Bild: Philipp Heidelberger
Entsorgung. Die Sensibilität bezüglich Umwelt und Ökologie nimmt stetig zu. Auch in Schreinereien ist das fachgerechte Entsorgen von Lack- und Farbresten deshalb vermehrt ein Thema. Mit den richtigen Hilfsmitteln lässt sich so teilweise sogar Geld sparen.
Einen Kübel mit Spänen oder Sägemehl füllen, die Lackreste reinschütten, aushärten lassen und das Ganze dann im Abfallcontainer entsorgen. So entledigen sich immer noch Betriebe ihres überschüssigen, nicht mehr brauchbaren Materials aus der Oberflächenbehandlung.
Obwohl ausgehärteter Lack im Prinzip nichts anderes als Kunststoff mit Farbpigmenten und anderen Additiven ist, ist diese Methode nicht gestattet. Denn in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt der Gesetzgeber klar, auf welchen Wegen Abfälle entsorgt werden müssen. Das Schütten und Aushärtenlassen von Lackresten in Sägespänen gehört nicht zu diesen Entsorgungswegen.
Die Kantone sind ausserdem verpflichtet, zu überprüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Je nach Kanton geschieht dies auf unterschiedliche Weise; als Grundlage dient aber überall die sogenannte VeVA-Nummer des Betriebes. Entsorgt eine Schreinerei ihre Lackreste gegen eine Gebühr in einer zertifizierten Entsorgungsstelle, dann wird das auf diese Nummer erfasst und der Betrieb erhält einen Beleg.
Im Kanton Zürich beispielsweise wird dann durch die Arbeitskontrollstelle für den Kanton Zürich (AKZ) überprüft, ob die Entsorgungsbescheinigungen im Verhältnis zu den eingekauften Lackmengen plausibel erscheinen. Grobe Ungereimtheiten können dann eine eingehende Überprüfung nach sich ziehen und im schlechtesten Fall rechtliche Folgen haben. Hinzu kommt, dass der Betrieb diese Kontrolle selber bezahlen muss – obwohl er diese nicht angefordert hat. Das liegt daran, dass das Gesetz das Verursacherprinzip vorschreibt, nachdem der Verursacher solcher Abfälle die Kosten selber tragen muss.
Bei einer Kontrolle berücksichtigt wird aber, wer seine Lackreste selber mit entsprechenden Anlagen aufbereitet – dann muss man nicht mehr unbedingt Entsorgungsscheine vorweisen können.
Ökologisch ist das Schütten von Lack in Sägespäne ohnehin nicht und kosteneffizient in den meisten Fällen auch nicht. Insbesondere bei Farben und Lacken, die flüchtige organische Verbindungen (VOC) enthalten, löst sich bei dieser Methode bares Geld in Luft auf. Denn pro im Lack enthaltenes Kilogramm VOC wird zusätzlich zum Materialpreis eine Lenkungsabgabe von drei Franken erhoben. Die gute Nachricht ist, dass man diese Lösemittel herausdestillieren und wiederverwenden kann. Lieferanten von Spritzraumeinrichtungen und -zubehör haben dafür spezielle Destillationsanlagen im Angebot. Lösemittelhaltige Flüssigkeiten werden im mit einem Plastiksack ausgekleideten Behälter der Anlage gesammelt. Sobald genügend Material vorhanden ist, kann der Destillationsvorgang gestartet werden. Im dicht verschlossenen Behälter wird die Flüssigkeit während etwa vier Stunden erhitzt. Der dabei entstehende Lösemitteldampf wird in einen Kondensator geleitet, von wo aus dann das kondensierte Lösemittel in einen Auffangbehälter geleitet wird. Im Plastiksack zurück bleiben die getrockneten Festkörperanteile des Lackes, die so sauber und ohne VOC-Emissionen im Kehricht entsorgt werden können. Das wiedergewonnene Lösemittel ist vollkommen klar und kann problemlos zum Putzen oder Entfetten in der Werkstatt und in der Oberflächenbehandlung verwendet werden. Als Verdünner für Lack kann es allerdings nicht mehr gebraucht werden, weil sich in den Lackresten meistens verschiedenste Lösemittel unterschiedlicher Lackchargen miteinander vermischen. Der Destillationsvorgang verändert aber die Eigenschaften des Lösemittels nicht, deshalb kann der Vorgang beliebig oft wiederholt werden.
Wie bei fast jedem technischen Gerät kann der Bediener aber auch ein paar Dinge falsch machen. So darf eine Destillieranlage nur mit lösemittelhaltigen Produkten befüllt werden. Beim Einfüllen muss der Anwender darauf achten, dass keine Lackresten in das Kondensationsröhrchen gelangen. Dieses würde dadurch verstopft und die Lösemitteldämpfe könnten nicht mehr zum Kondensator gelangen. Zudem muss man sich an die vorgegebenen Temperaturen halten. Gemäss Adi Pauletto von der Neue Protechnik AG im aargauischen Neuenhof erziele man bei ihren Anlagen mit einer Temperatur zwischen 130 °C und 140 °C die besten Ergebnisse. «Stellt man die Temperatur zu hoch ein, kann es sein, dass der Plastiksack und die Feststoffrückstände zu schmelzen beginnen. Bei zu tiefen Temperaturen erhält man kein klares, sauberes Destillat», erklärt der Anwendungstechniker. Beim Öffnen des Behälters muss ausserdem darauf geachtet werden, dass dieser ausreichend abgekühlt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass grosse Mengen Lösemitteldampf schlagartig entweichen, was ziemlich unangenehm ist. Ausserdem darf man auch nicht vergessen, dass solche Dämpfe hochentzündlich sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine Destillationsanlage regelmässig zu warten und alle paar Jahre vom Lieferanten kontrollieren zu lassen.
Wer mit dem Gedanken spielt, sich so eine Destillieranlage zu kaufen, sollte deshalb vorgängig auch abklären, wo diese im Betrieb platziert werden kann. Denn allenfalls gibt es noch brandschutztechnische Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Zudem sollte der Raum natürlich gut belüftet sein und über einen entsprechenden, explosionsgeschützten Stromanschluss verfügen. Entsprechende Vorgaben zum Aufstellort findet man in den Angaben der Hersteller.
Destillieranlagen sind ab etwa 4000 Franken erhältlich und machen sich je nach Lack- und Lösemittelverbrauch nach wenigen Jahren bezahlt.
Brandschutztechnisch weniger problematisch sind Lacke und Farben auf Wasserbasis. Dennoch gelten auch für sie dieselben Entsorgungsvorschriften wie für VOC-Lacke. Offenbar immer wieder ein Problem stellt die Annahme dar, man könne Produkte auf Wasserbasis ohne Weiteres über die Kanalisation entsorgen. Aber einerseits widerspricht dies der VeVA, andererseits kann das zu einer Verstopfung der Abwasserleitungen führen.
Letzteres geht dann ins Geld, wenn die Leitungen aufwendig gereinigt oder ausgetauscht werden müssen.
Nebst der erwähnten Entsorgung über ein spezialisiertes Unternehmen können Wasserlacke aber ebenfalls im Betrieb aufbereitet werden. Aufgrund der Eigenschaften von wasserbasierenden Produkten geschieht dies allerdings nicht mit einer Destillier-, sondern mit einer Spaltanlage.
Für den Spaltprozess wird der Flüssigkeit ein spezielles Pulver beigemischt, welches für das Ausflocken der Feststoffe im Lack sorgt. Ein Rührwerk sorgt dafür, dass das Spaltmittel gleichmässig verteilt wird. Je nach Menge der Flüssigkeit und Grösse der Anlage dauert der Spaltprozess zwischen 15 und 30 Minuten. Dann haben sich die Feststoffe auf den Boden des Behälters abgesetzt, das saubere Wasser liegt darüber. Durch Öffnen eines Ablassventiles wird das Ganze durch einen Filter geführt, wo die Feststoffe aufgefangen werden. Je nach Spalt- anlage fliesst das gereinigte Wasser dann direkt in die Kanalisation oder wird in einem Behälter aufgefangen. So kann das Wasser bis zu fünf Mal zum Reinigen von Lackierpistolen, Airlessgeräten, Pinseln und Rollen verwendet werden. Feststoffe im Filter können ohne Weiteres im Kehricht entsorgt werden.
Solche Spaltanlagen gibt es in einfacher Form von Behältern inklusive dem nötigen Zubehör schon ab wenigen hundert Franken. Wer allerdings regelmässiger mit Wasserlack arbeitet, dürfte mit einer Kompaktanlage besser bedient sein. Sie vereint einen Waschplatz mit der Spaltanlage. Ab etwa 3500 Franken gibt es Modelle mit integriertem Rührwerk und einer Pumpe, welche das gereinigte Wasser direkt durch einen Schlauch zu einer Brause befördert, mit der die Lackierutensilien gereinigt werden können.
Klar, die Einrichtungen kosten Geld. Aber sie tragen zu einer sauberen Umwelt bei und helfen, unsere Ressourcen zu schonen. Im Malergewerbe sind solche Destillier- und Spaltanlagen übrigens bereits Vorschrift für jeden Betrieb. Und natürlich kann bei der Entsorgung Geld gespart werden, ohne das Risiko, bei einer Kontrolle Probleme zu bekommen. In Oberflächenkursen, wie sie beispielsweise das BWZ Lyss anbietet, ist die Entsorgung bereits ein fixer Bestand-teil des Lehrplans. Der ganzen Thematik wird also immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Veröffentlichung: 26. Oktober 2017 / Ausgabe 43/2017
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