Vorsicht bei Angeboten aus dem Ausland


In der Schweiz dürfen keine Kühlgeräte der Klasse A+ verkauft werden. Bild: PD
In der Schweiz dürfen keine Kühlgeräte der Klasse A+ verkauft werden. Bild: PD
Küchengeräte. Mehrere ausländische Küchenstudios haben in der Schweiz Bussen kassiert, sie hatten günstige Geräte angeboten, die nicht den Energievorschriften entsprechen. Dies ermöglichte ihnen auch einen Preisvorteil gegenüber den Schweizer Küchenherstellern.
Anbieter von Küchen und Küchengeräten aus dem grenznahen Ausland schalten in den Schweizer Medien immer Inserate, in denen günstige Küchengeräte angeboten werden. Das ist zwar nicht unbedingt im Interesse der Schweizer Küchenbranche, gehört aber zum Geschäft. Problematisch wird es aber, wenn in der Schweiz elektrische Geräte angeboten werden, die nicht den Mindestanforderungen bezüglich Energieverbrauch entsprechen.
Wie der Branchenverband Küche Schweiz mitteilt, habe man aufgrund von Hinweisen der eigenen Mitglieder beim Bundesamt für Energie (BFE) mehrere solche Fälle zur Anzeige gebracht. Nun hat das BFE vier süddeutsche Küchenstudios und einen Schweizer Onlinehändler wegen Verletzung des Energiegesetzes (EnG) und der Energieverordnung (EnV) gebüsst. Die Bussen liegen alle im tiefen vierstelligen Bereich, im Wiederholungsfall können aber auch Bussen im fünfstelligen Bereich verhängt werden.
Die Küchenstudios und der Onlinehändler hatten bereits seit 2016 in verschiedenen Druckbeilagen von Tageszeitungen sowie im online-Shop günstige Kühlschränke der Energieeffizienzklasse A+ angeboten. In der Schweiz dürfen aber seit 1. Januar 2013 nur noch Kühl- und Gefriergeräte der Klasse A++ oder besser verkauft werden. Gemäss dem Urteil ist bereits die Werbung mit solchen Geräten mit deren Verkauf gleichzustellen.
Beim Verband Küche Schweiz zeigt man sich zufrieden mit dem Urteil: «Uns geht es lediglich darum, für gleichlange Spiesse im Wettbewerb mit dem Ausland zu sorgen. Schliesslich müssen sich die Schweizer Küchenhersteller auch an die Vorgaben halten», sagt Geschäftsführer Rainer Klein. Effektiv können die hiesigen Küchenbauer keine günstigen Kühl- und Gefriergeräte der Klasse A+ bei den Schweizer Niederlassungen der Gerätehersteller beziehen. Aufgrund der Mindestvorgaben dürfen diese gar nicht erst angeboten werden. Auch ein Direktimport ist für die Küchenhersteller keine Option, da die Geräte im Anschluss an die Kunden verkauft werden, was wiederum ein Verstoss gegen das EnG und die EnV wäre.
Das BFE hat die Vorgaben für die einzelnen Geräte auf übersichtlichen Factsheets zusammengefasst:
Factsheet Kühl- und Gefriergeräte
Alle Merkblätter sowie Gesetze und Verordnungen stehen auf der Website des BFE als Download zur Verfügung.
PH
Veröffentlichung: 07. September 2018
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