Vermeidbare Katastrophen


Feuersbrünste hinterlassen bleibende Eindrücke – nicht nur im Portemonnaie der Verursachenden. Bild: Kantonspolizei Aargau
Feuersbrünste hinterlassen bleibende Eindrücke – nicht nur im Portemonnaie der Verursachenden. Bild: Kantonspolizei Aargau
Brandverhütung. Feuer auf Baustellen haben meist verheerende Folgen. Sie bringen nicht nur Leib und Leben in Gefahr, sie vernichten auch Wochen und Monate an Arbeit. Mit dem richtigen Verhalten kann ein Grossteil der Brandursachen verhindert werden.
Wegen Nachlässigkeit kommt es in der Schweiz mehrmals täglich zu einem Brand auf einer Baustelle. Es entstehen teilweise beträchtliche Sachschäden. Nicht selten sind auch vor Ort tätige Handwerkerinnen und Handwerker einer Gefahr ausgesetzt. Aufgrund der hohen Komplexität der Bauten sind die Anforderungen an Projektierung, Realisierung und Qualitätssicherung gross. Viele Brände auf Baustellen sind auf fehlende Ordnung, unsachgemässe Anwendung elektrischer Apparate und Arbeitsgeräte sowie Selbstentzündungen zurückzuführen. Somit sind sie vermeidbar. Deshalb möchte die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) die jeweiligen Berufsgruppen auf das Thema Brandverhütung sensibilisieren. Denn nicht selten arbeiten unterschiedliche Personen zur gleichen Zeit an einem Bauwerk.
Die VKF entwickelte 2022 das neue Brandschutzmerkblatt «Brandverhütung auf Baustellen» inklusive Checklisten zur Unterstützung beim Einhalten der Sorgfaltspflichten und zum Eigenschutz von Bauunternehmen sowie Ausführenden.
Eine korrekte Anwendung der praktischen Checklistentipps bietet Sicherheit im Umgang mit der Brandverhütung. Die VKF ist in der Branche bereits bekannt als die vom Interkantonalen Organ technische Handelshemmnisse (IOTH) beauftragte Herausgeberin der schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften. In der Brandverhütung möchte sie unter anderem die Schreinerinnen und Schreiner auf mögliche Brandgefahren aufmerksam machen. Hinsichtlich des Feuerrisikos auf Baustellen sind hauptsächlich die beiden Fachrichtungen «Möbel und Innenausbau» sowie «Bau und Fenster» bedeutsam.
Bei der Bearbeitung von Massivhölzern, Holzwerkstoffen und Kunststoffen fallen entzündliche Späne und andere feste Stoffe an. Im Arbeitsbereich können sich weitere brennbare Materialien befinden, wie Staubablagerungen und Spinngewebe.
Kommt es zum Kontakt mit einer Zündquelle, zum Beispiel einem achtlos weggeworfenen Zigarettenstummel, kann leicht ein Brand mit ungewissem Ausgang ausgelöst werden. Auch beim Trennen metallischer Werkstoffe besteht das Risiko, dass durch Funken entzündliche Stoffe in Brand gesetzt werden. Oft wird hierbei die Reichweite des Funkenflugs unterschätzt.
Brände können auch durch die unsachgemässe Verwendung von elektrischen Arbeitsmitteln und -geräten entstehen. Auslöser kann die Verwendung von defekten Geräten sein, ein Scheinwerfer, der zu nah an brennbaren Materialien aufgestellt wird, oder Akkus, die mit einem nicht geeigneten Ladegerät oder an einem nicht geeigneten Ort aufgeladen werden.
Der unsachgemässe Umgang mit Ölen zur Behandlung von Holzoberflächen ist brandgefährlich. Werden beispielsweise die dafür verwendeten Lappen unsorgfältig aufbewahrt oder entsorgt, kann es leicht zu einer Selbstentzündung kommen.
Nach einem Brand finden polizeiliche Untersuchungen zur Klärung der Brandursache statt. Steht als Ursache Fahrlässigkeit einer am Bau beteiligten Person fest, kann es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst oder sogar Brandstiftung kommen. Betroffen davon können Handwerkerinnen und Handwerker sein, aber auch die mit Leitung und Beaufsichtigung betrauten Personen.
Die VKF unterstützt insbesondere bei der Brandverhütung auf Baustellen. Das VKF-Merkblatt informiert über die verschiedenen Brandrisiken und Schutzmassnahmen. Mit den dazugehörigen Checklisten haben Vorgesetzte und Arbeitnehmende ein einfaches Arbeitsinstrument in der Hand und die wichtigsten Schutzmassnahmen immer vor Augen. Eine korrekte Anwendung der praktischen Tipps verhindert Schäden und damit strafrechtliche Konsequenzen sowie zivilrechtliche Schadenersatzforderungen.
www.vkg.ch/baustellenVeröffentlichung: 23. Februar 2023 / Ausgabe 8/2023
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