Sicheres Zupacken

Der gute Grip und der Schutz vor Splitter und groben Kanten spricht für gut ausgesuchte Arbeitshandschuhe. Bild: Engelbert Strauss

Schutzhandschuhe.  Die Hände sind die wichtigsten Werkzeuge eines jeden Handwerkers. Sie bieten genial viele Möglichkeiten, sind aber durch ihren feingliedrigen Aufbau, ihre vielen Gelenke, Muskeln und Sehnen empfindlich. Ihr Schutz muss daher oberste Priorität haben.

Die Bezeichnung Handwerker weist schon darauf hin, dass die Hände eine äusserst wichtige Rolle bei Schreinerarbeiten haben. Entsprechend müssen diese immer optimal einsatzfähig sein, weshalb sie nicht unnötig beansprucht werden sollten. In sehr vielen Situationen können für genau diese Zwecke hergestellte Schutzhandschuhe die Hände vor hohen Belastungen und den Auswirkungen von Gefahren bewahren oder diese auf ein Minimum begrenzen.

Schutzkategorien

Die Suva weist darauf hin, dass eine geeignete Auswahl des Schutzhandschuhs ausschlaggebend ist. Unterschieden werden folgende Schutzkategorien:

  • Mechanische Gefahren (Reibung, spitze oder scharfe Gegenstände wie Metall-, Glassplitter, Plattenkanten usw.)
  • Chemische Gefahren (Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Öle usw.)
  • Thermische Gefahren (Wärmestrahlung, Hitze, z. B. bei der Holztrocknung, dem Furnieren, Belegen usw.)
  • Biologische Gefahren (Bakterien, Mikroorganismen, Krankheitserreger usw.)
  • Physikalische Gefahren (Strahlung, Nässe, Stäube, Schmutz usw.)

Neben dem Schutz gegen mechanische Einwirkungen ist der Schutz gegen Chemikalien für Schreiner von besonderer Bedeutung, weil viele Arbeitsstoffe zu Hautreizungen führen können.

Wo das Tragen verboten ist

Es gibt jedoch keinen Schutzhandschuh, der für alle Arbeiten taugt – und die Suva weist ausdrücklich auf Folgendes hin: Das Tragen von Schutzhandschuhen bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen (z. B. Drehbank, Bohrmaschine, Drechslerbank, Walzen usw.) erhöht die Unfallgefahr und ist deshalb verboten. Die Gefahr, durch bewegte Teile erfasst zu werden, ist zu gross. Bei stationären Maschinen (Abrichthobelmaschinen, Tischkreissägen, Kehlmaschinen usw.) ist ein geeigneter Schutzhandschuh vertretbar, sofern nach Gefahrenabwägung eine Risikominderung resultiert.

Artikel 5 der Verordnung über die Unfallverhütung bildet die gesetzliche Grundlage für das Tragen von Sicherheitshandschuhen am Arbeitsplatz und lautet wie folgt:

«Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare und wirksame persönliche Schutzausrüstun-gen wie Schutzhelme, -brillen, -schuhe, -handschuhe, -kleidung, -geräte gegen Absturz, Gehörschutzmittel, Haarnetze, Hautschutzmittel usw. zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können.»

Zwei besonders relevante Normen

Swiss Safety heisst der Verband Schweizer PSA-Anbieter mit Sitz in Pratteln BL. Er weist darauf hin, was diese persönlichen Schutzausrüstungen genau erfüllen müssen. Was den jeweiligen Schutz in Schreinereien anbelangt, sind vor allem die Normen EN 388, für mechanische Risiken, und EN ISO 374-1, für den Chemikalienschutz, besonders interessant.

Schutz bei mechanischen Risiken

Bei der Norm EN 388 wird das bezeichnende Piktogramm mit vier Zahlen und einem Buchstaben darunter aufgedruckt. Die Zahlen stehen von links nach rechts für die Bewertung der Abriebfestigkeit, der Schnittfestigkeit nach altem Standard, der Weiterreissfestigkeit und der Durchstichfestigkeit – je höher die Zahl, desto mehr Widerstandsfähigkeit. Der Buchstabe ganz rechts zeigt die Schnittfestigkeit nach einem neuen Prüfverfahren. Auch hier gilt der Widerstandswert aufsteigend, aber von A bis F.

Was dann allerdings für welchen Einsatz der richtige Handschuh ist, kann nicht nur anhand dieser Bezeichnungen ausgewählt werden. Massgebend ist auch noch, ob eher eine feine Arbeit mit Fingerspitzengefühl ausgeführt werden soll oder beispielsweise der Schnittschutz maximal sein muss, was den Handschuh viel steifer macht. Auch muss die Materialisierung den Zieloberflächen angepasst sein. Beispielsweise bieten mit Latex beschichtete Handschuhe einen hervorragenden Grip bei nassen Bedingungen, eignen sich aber nicht für ölhaltige Oberflächen. Es lohnt sich für die Bestückung der Arbeitsplätze mit Schutzhandschuhen, sich fachlich beraten zu lassen.

Aufgabengerechte Handschuhe

Gerade für den Montagebereich gibt es Schutzhandschuhe, die recht universell eingesetzt werden können. Beispielsweise die Würth AG, mit Sitz in Arlesheim BL, weist auf Modelle von ihnen für diesen Arbeitsbereich hin, die bei einem hohen Tragekomfort viel Bewegungsfreiheit sowie einen guten Grip bieten und lange halten sollen. Das gilt natürlich auch bei Modellen, die für Werkstattarbeiten sind. Bei der Uvex Arbeitsschutz Schweiz AG in Basel wird darauf hingewiesen, dass bei Schreinerarbeiten oft recht scharfe Kanten vorkommen – nur schon im Plattenbereich – weshalb der Schnittschutz bei bestimmten Arbeiten sehr wichtig ist. Beim Umgang mit schweren Teilen sollte auch auf einen vorhandenen Stossschutz geachtet werden.

Chemikalienschutz nur auf Zeit

Schutzhandschuhe gegen Chemikalien, wie sie beispielsweise bei der Oberflächenveredelung zum Einsatz kommen, bremsen die Durchdringung der Substanz ab. Nach einer gewissen Dauer ist die sogenannte Permeationszeit erreicht. Das heisst, die Handschuhmembran wird von der Substanz durchdrungen, und diese Handschuhe verlieren ihre Schutzfunktion. Schutzhandschuhe gegen Chemikalien müssen somit recht häufig gewechselt werden, weshalb sie idealerweise auch gleich schachtelweise in den erforderlichen Grössen am Arbeitsplatz verfügbar sein sollten.

Verschiedene Schutzleistungen

Es gibt eine Liste von Prüfchemikalien, welche mit Codebuchstaben von A bis T gekennzeichnet sind, und dann gibt es noch die Handschuhtypen A, B und C:

  • Typ A hat eine Mindestdurchbruchzeit von ≥ 30 Minuten für mindestens sechs Chemikalien. Deren Codebuchstaben sind unter dem Piktogramm aufgelistet.
  • Bei Typ B besteht eine Mindestdurchbruchzeit von ≥ 30 Minuten für mindestens drei Chemikalien.
  • Typ C bietet nur noch eine Mindestdurchbruchzeit von ≥ 10 Minuten für mindestens eine Chemikalie.

Schutzhandschuhe sollen generell in der Originalverpackung, ohne Gewichtsbelastung, bei 5 bis 25 °C gelagert werden. Und sie haben eine beschränkte Haltbarkeit – normalerweise von drei bis fünf Jahren.

Der Weg zum geeigneten Produkt

Die Auswahl des geeigneten Modells ist wegen der Vielfalt an Ansprüchen, die der Arbeitsalltag an die Schutzhandschuhe stellt, nicht ganz einfach. Von Swiss Safety gibt es eine Checkliste, worin man die Anforderungen erfasst und die als Einkaufshilfe dienen kann. Die Engelbert Strauss International AG aus St.Gallen bietet im Webshop eine zwölfstufige Skala, wo die gewünschte Schutzstufe angegeben werden kann. Das führt dann zu den jeweils geeigneten Modellen, bei denen aber noch die EN-Normen mit den Prüfkennziffern beachtet werden müssen.

www.suva.chwww.swiss-safety.chwww.wuerth-ag.chwww.uvex-safety.chwww.engelbert-strauss.ch

Andreas Brinkmann

Veröffentlichung: 16. Januar 2025 / Ausgabe 3/2025

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