Unsichtbare Gefahrenquelle

In Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss man mit Asbest rechnen, so beispielsweise in Fensterkitt. Bild: Suva

Asbest.  Bereits seit über drei Jahrzehnten ist es in der Schweiz verboten, asbesthaltige Produkte zu produzieren und zu verkaufen. Doch bei Sanierungen von Altbauten wird der Handwerker immer wieder damit konfrontiert. Zum Schutz der Gesundheit ist grösste Sorgfalt geboten.

Asbest ist in der Schweiz seit dem Jahr 1990 verboten. Trotzdem muss man in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, auch heute noch damit rechnen. Die Schweiz importierte bis zum Verbot rund 500 000 Tonnen Asbest. Dank der hervorragenden physikalischen und chemischen Eigenschaften wurde Asbest in unterschiedlichsten Baumaterialien eingesetzt und war an vielen Orten anzutreffen, wie beispielsweise im Fensterkitt, im Putz, im Plattenkleber hinter Badfliessen, in Brandschutzplatten oder auch in Bodenbelägen.

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige, kristallisierte Silikat-Minerale. Das Heimtückische daran ist, dass die Fasern so klein sind, dass man sie von blossem Auge nicht sehen kann. Zudem sind keine unmittelbaren Beschwerden oder körperlichen Einschränkungen zu spüren, nachdem man sie ein-geatmet hat, denn bis eine Krankheit ausbricht, können 20 bis 40 Jahre vergehen.

Wird Asbest bearbeitet, werden unzählige Fasern freigesetzt. Gelangen diese in die Atemwege, können sie den unheilbaren Brustfellkrebs, Lungenkrebs oder weitere schwerwiegende Krankheiten auslösen.

«Gemeinsam gegen Asbest»

Heute werden Asbestfasern vor allem bei Umbau- und Renovationsarbeiten in älteren Liegenschaften freigesetzt. Das Thema betrifft nicht nur Handwerker. Auch Architekten und Planer, Heimwerkerinnen, Eigentümer von Liegenschaften sowie Vermieterinnen und Mieter. Steht also ein Umbau an, muss die Asbestgefahr bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Der Umgang mit Asbest gehört auf jeden Fall in die Hände von Profis.

Mit der Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» wollen diverse Organisationen wie die Bundesämter für Gesundheit, Umwelt und Energie, das Staatssekretariat für Wirtschaft und die Suva das Bewusstsein für das Vorhandensein von Asbest in älteren Liegenschaften fördern, sodass bei einem Umbau die korrekten Massnahmen getroffen werden. Unter www.forum-asbest.ch sind neben vielen weiteren Informationen auch Anlaufstellen zu finden, die sich mit dem Thema auskennen, wie etwa Bauschadstoffdiagnostiker, Sanierungsunternehmen und Analytik-Laboratorien.

Konsequente Umsetzung nötig

Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Sanierungsbetrieben ausgeführt werden. Es gibt aber auch Arbeiten, die von instruierten Handwerkern übernommen werden dürfen. Für diese hat die Suva sechs lebenswichtige Regeln entwickelt, die für alle Branchen gelten. Diese ergänzen die bestehenden branchenspezifischen Regeln und müssen beim Um- oder Rückbau konsequent umgesetzt werden.

www.suva.ch/asbest

Sechs lebenswichtige Regeln

  • Bei Umbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden
  • Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheiten Arbeiten einstellen
  • Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden
  • Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss dem aktuellen Stand der Technik ausführen
  • Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und fachgerecht entsorgen

Adrian Vonlanthen, Mediensprecher Suva

Veröffentlichung: 26. Oktober 2023 / Ausgabe 43/2023

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