Tiefere Mehrwertsteuer

Ab Januar sind die 8 Prozent Geschichte. Bild: Isabelle Spengler

Buchhaltung. Der Jahreswechsel kommt in grossen Schritten auf uns zu. Wer vor den Weihnachtsferien seine Buchhaltung noch in Ordnung bringen will, sollte bereits jetzt die neuen Mehrwertsteuersätze fürs 2018 beachten.

Es ist schon eine Weile her, als die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne ablehnten. Dieses Abstimmungsergebnis hat zur Folge, dass sich nun die Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2018 senken.

Die Steuer sinkt zum ersten Mal

Die Mehrwertsteuer (MWST) wurde 1995 eingeführt und löste damals die Warenumsatzsteuer ab. Seither wurden die Steuersätze drei Mal angehoben: 1999 zugunsten der AHV und IV, 2001 zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte (FinöV) und 2011 zur Sanierung der Invalidenversicherung (IV). Dieses Gesundungsprogramm war auf vier Jahre befristet. Und so kommt es nun, dass sich die Mehrwertsteuersätze erstmals seit Einführung senken.

Weniger IV mehr Bahn

Mit dem Ende der Zusatzfinanzierung der IV, reduziert sich die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Gleichzeitig kommen wieder 0.1 % dazu, um künftig den Ausbau der Bahninfrastruktur finanzieren zu können. Kumuliert ergibt das eine Senkung des Normalsteuersatzes um 0.3 %. Neu sehen die Mehrwertsteuersätze wie folgt aus:

  bis 31.12.2017  ab 01.01.2018
Normalsatz 8.0 % 7.7 %
Reduzierter Steuersatz 2.5 % 2.5 %
Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3.8 % 3.7 %

 

Welcher Steuersatz gilt?

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Arbeiten unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen verrechnet, die über den Jahreswechsel hinaus erbracht wurden, muss die Rechnung auf zwei Posten aufgeteilt werden: die erste Rate bis zum 31. Dezember 2017 zum bisherigen Satz von 8 % und die zweite Rate ab dem 1. Januar 2018 zum reduzierten Satz von 7.7 %.

Beispiel Möbelverkauf und Lieferung

Die Möbelschreiner AG schliesst am 27. November 2017 mit einem Kunden einen Vertrag über die Lieferung eines Schranks ab. Der Schrank wird am 22. Dezember 2017 nach Hause geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt am 12. Januar 2018. Der Kunde bezahlt die Rechnung eine Woche später. Als Zeitpunkt der Leistungserbringung, und somit massgebend für den Steuersatz, gilt der Tag der Lieferung, also der 22. Dezember 2017. Somit hat die Möbelschreiner AG die Leistung noch mit 8 % MWST in Rechnung zu stellen und gegenüber der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im 1. Quartal 2018 abzurechnen.

Beispiel Innenausbaugeschäft

Das Innenausbaugeschäft Intro Bau AG führt im Zeitraum zwischen dem 11. Dezember 2017 und 30. Januar 2018 Innenausbauarbeiten bei einem Kunden durch. Die Rechnung im Gesamtbetrag von 35‘000 Franken wird am 15. Februar 2018 erstellt und durch den Kunden am 5. April 2018 beglichen. Auf der Rechnung werden die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2017 im Betrag von 20‘000 Franken inklusive 8 % MWST und die Arbeiten ab dem 1. Januar 2018 im Betrag von 15‘000 Franken inklusive 7.7 % MWST ausgewiesen. Da die Rechnung im Februar 2018 ausgestellt wird, sind die Umsätze und die Steuern im 1. Quartal 2018 zu deklarieren.

ids

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Wie sich die Änderung der Steuersätze im Detail auswirkt, können Sie HIER einsehen.

Veröffentlichung: 14. Dezember 2017

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