Schreiner haben einen allgemeinverbindlichen GAV


Bild: VSSM
Bild: VSSM
In seiner Sitzung vom 16. Dezember habe der Bundesrat den arbeitsrechtlichen GAV Schreinergewerbe allgemeinverbindlich (AVE) erklärt, wie der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) mitteilt. Ab 1. Januar 2023 ist dieser GAV für alle Betriebe im gesamten Geltungsbereich anwendbar und verbindlich, unabhängig davon, ob sie Mitglied des VSSM sind oder nicht. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) allgemeinverbindlich.
Die vom VSSM und den Sozialpartnern zur Umsetzung per 2023 empfohlenen Lohnanpassungen werden ebenfalls dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Spätestens mit dieser sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.
Veröffentlichung: 22. Dezember 2022 / Ausgabe 51-52/2022
In Deutschland und Österreich beginnen immer weniger Jugendliche eine Berufsausbildung. Deren Regierungen wollen deswegen eingreifen. In der Schweiz sieht es hingegen aktuell noch besser aus.
mehrWer Zuhause einen Böögg wie die Zürcherinnen und Zürcher verbrennen möchte, um den Winter zu vertreiben, kann sich eine kleine Version der Stiftung RgZ bestellen.
mehrPaidPost. Jedes Jahr steht bei den Schreiner-Lernenden die IPA an: die praktische Arbeit, die innert vorgegebener Zeit hergestellt wird. Hier die diesjährigen Projekte.
mehr