Schreiner haben einen allgemeinverbindlichen GAV

Bild: VSSM

VSSM

In seiner Sitzung vom 16. Dezember habe der Bundesrat den arbeitsrechtlichen GAV Schreinergewerbe allgemeinverbindlich (AVE) erklärt, wie der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) mitteilt. Ab 1. Januar 2023 ist dieser GAV für alle Betriebe im gesamten Geltungsbereich anwendbar und verbindlich, unabhängig davon, ob sie Mitglied des VSSM sind oder nicht. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) allgemeinverbindlich.

Die vom VSSM und den Sozialpartnern zur Umsetzung per 2023 empfohlenen Lohnanpassungen werden ebenfalls dem Bundesrat zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Spätestens mit dieser sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.

www.vssm.ch

NDO

Veröffentlichung: 22. Dezember 2022 / Ausgabe 51-52/2022

Artikel zum Thema

25. April 2025

Die Berufslehre soll attraktiv bleiben

In Deutschland und Österreich beginnen immer weniger Jugendliche eine Berufsausbildung. Deren Regierungen wollen deswegen eingreifen. In der Schweiz sieht es hingegen aktuell noch besser aus.

mehr
24. April 2025

Ein Böögg für das eigene Sechseläuten

Wer Zuhause einen Böögg wie die Zürcherinnen und Zürcher verbrennen möchte, um den Winter zu vertreiben, kann sich eine kleine Version der Stiftung RgZ bestellen. 

mehr

weitere Artikel zum Thema:

News