Perspektiven mit finanzieller Unterstützung

Weiterbildung.  Den Schreinern stehen exzellente Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Was noch wenig bekannt ist: Die Teilnehmenden an Lehrgängen und Kursen profitieren von bis zu 100 Prozent Rückvergütungen. Diese sind in der beigelegten Broschüre festgehalten.

«Die Zukunft unserer Branche liegt in den Händen von gut ausgebildeten Schreinern, die sich die nötigen Kompetenzen durch gezielte Weiterbildung aneignen», erklärt Daniel Zybach, Bereichsleiter Berufsbildung des VSSM. Der Verband bietet gemeinsam mit 14 Bildungsanbietern in der Deutschschweiz und im Tessin ein breites Weiterbildungsangebot an. Dieses enthält alles – insgesamt 157 ein- bis mehrtägige Basiskurse und Weiterbildungssequenzen bis hin zu 51 umfassenden Diplom- und Studienlehrgängen.

Gutes Rückfinanzierungssystem

Karriere zu machen ist in der Schreinerbranche in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einmal so schwer. Meistens jedoch mangelt es für eine Weiterbildung an Motivation, Zeit oder Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dies sind Erkenntnisse aus dem vierjährigen Bildungsprojekt des VSSM, das im vergangenen Dezember abgeschlossen wurde. Viele Berufsleute argumentieren auch damit, dass sie aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichten oder diese auf einen späteren Zeitpunkt

verschieben müssen. Diesem Punkt trägt der VSSM seit Jahren Rechnung und stellt den Weiterbildungsinteressierten der Schreinerbranche ein einmaliges und breit abgestütztes Rückfinanzierungssystem zur Verfügung. Dieses wird mit Geldern der Zentralen Paritätischen Berufskommission Schreinergewerbe (ZPK) und von Kantons- und Bundessubventionen gespiesen.

Verbandsmitgliedschaft lohnt sich

Alle Teilnehmenden von Diplomlehrgängen oder Kursen, welche bei einem VSSM-Mitgliedbetrieb tätig sind, profitieren zusätzlich von Geldern aus der Militär- und Ausbildungs-Entschädigungskasse (Maek). «Eine Mitgliedschaft im VSSM lohnt sich deshalb für Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiten- den investieren, ganz besonders», erklärt Daniel Zybach. Zu guter Letzt dürfe nicht vergessen werden, dass die Unternehmen selbstgetragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungs-auslagen jährlich bis 12 000 Franken direkt von den Steuern (Bund und Kanton) abziehen können.

Alle Informationen auf 20 Seiten

Das System der Rückvergütungen für Aus- und Weiterbildungen ist in der Schreinerbranche äusserst grosszügig ausgelegt. Nicht ganz einfach gestaltet es sich jedoch, den Überblick über alle Möglichkeiten zu behalten, um diese auch ausschöpfen zu können. Hierfür stehen die VSSM-Berufsbildung und die 14 Bildungsanbieter den Weiterbildungswilligen zur Seite. Zudem hat der VSSM erstmals alle relevanten Informationen in einer übersichtlichen Broschüre mit dem Titel «Rückvergütungen Diplomlehrgänge und Kurse der Schreinerbranche» zusammengefasst. Damit die gesamte Branche über die umfassenden Rückvergütungsmöglichkeiten informiert ist, liegt das 20-seitige Dokument dieser Ausgabe der SchreinerZeitung bei.

Die Broschüre enthält eine vollständige Übersicht aller unterstützten Weiterbildungslehrgänge und -kurse für Schreiner. «Mit vier einfach dargestellten Finanzierungsbeispielen zeigen wir auf, wie attraktiv die Rückvergütungen der Kurskosten in der Schreinerbranche sind», führt Daniel Zybach aus. Ebenfalls aufgeführt sind die verschiedenen individuellen Weiterbildungsangebote der Bildungsinstitute mit den jeweiligen Beträgen, die rückgefordert werden können.

Zu guter Letzt fehlen in dieser Broschüre auch nicht die Hinweise, welche Stolpersteine bei all den Formalitäten im Weg liegen. Daniel Zybach weist beispielsweise auf eine Neuerung hin: «Seit der Einführung der Bundessubventionen können die Absolventen nur noch von den Bundesbeiträgen profitieren, wenn ihnen die Kursgebühren direkt in Rechnung gestellt werden und sie diese auch direkt dem Bildungsanbieter bezahlen.»

Kursgebühren, die also von Dritten (zum Beispiel vom Arbeitgeber) bezahlt werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. «Beim Ausstellen allfälliger Weiterbildungsvereinbarungen durch den Arbeitgeber ist diesem Umstand unbedingt Rechnung zu tragen», ergänzt Zybach.

Weiterbildung in die Hand nehmen

Es lohnt sich für Schreinerinnen und Schreiner jeder Funktionsstufe und jeden Alters, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und diese Broschüre intensiv zu studieren. Diese hilft, von über 208 Angeboten das Passende zu finden. Der VSSM und die 14 Bildungsanbieter bieten zudem kostenlose Karriere- und Weiterbildungsberatungen an.

www.vssm.ch/bildungsfinanzierung

Wie das Beispiel zeigt

Nahezu alle Kurskosten werden rückvergütet 

Bei einer Weiterbildung in der Schreinerbranche lohnt es sich, die Möglichkeiten der Rückvergütungen genau zu kennen. Am Beispiel der Kurskosten für den Abschluss zum Projektleiter oder zum Produktionsleiter mit eigenössischem Fachausweis (siehe Grafik unten) zeigt sich, dass bis 100 Prozent der Kurskosten rückvergütet werden. Je ein Drittel der Kosten werden von der ZPK und vom Bund übernommen. Ist der Weiterbildungsabsolvent (ob Arbeit­geber oder Arbeitnehmer) zusätzlich VSSM-Mitglied, erhält er via Maek noch einmal ein Drittel der Kosten zurückerstattet. Somit erhält er die Kurskosten vollumfänglich rückvergütet.

 

MAEK

Militär- und Ausbildungs- Entschädigungskasse (MAEK)

Die Maek ist die Solidaritätskasse der VSSM-Arbeitgeber. Sie erstattet Kurs- und Prüfungsgebühren und unterstützt innovative Projekte der VSSM-Bildungsentwicklung. Um von Rückvergütungen der Maek profitieren zu können, muss der Arbeitgeber der Maek (dem VSSM) angeschlossen sein. Zudem werden Beiträge im Zusammenhang mit Militär- dienst, Zivildienst/-schutz und Mutterschaftsurlaub entrichtet.

www.vssm.ch/maek

ZPK

Zentrale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe (ZPK)

Mitarbeitende, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schreinerbranche unterstellt sind, profitieren von Rückvergütungen der Zentralen Paritätischen Berufskommission Schreiner- gewerbe bis zu einer Obergrenze von 16 000 Franken. Arbeitnehmer mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten eine höhere ZPK-Rückvergütung bis zu einer Obergrenze von 19 200 Franken.

www.zpk-schreinergewerbe.ch

Bund und Kantone

Subventionen von Bund und Kantonen

Teilnehmende von Vorbereitungskursen zu den eidgenössischen Berufsprüfungen und den höheren Fachprüfun- gen können seit 2018 zusätzlich von bis zu 50 Prozent Bundessubventionen profitieren, vorausgesetzt, die Prüfungen werden vollständig absolviert. Für den Diplomlehrgang «Berufsbildner/in im Lehrbetrieb VSSM» kann in vielen Kantonen zusätzlich Unterstützung beantragt werden.

www.sbfi.admin.ch/absolvierende

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Veröffentlichung: 29. August 2019 / Ausgabe 35/2019

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