Mit der Lizenz zum Arbeiten


Damit ein Unternehmer mit einer Software gewerblich arbeiten darf, benötigt er eine gültige Nutzungslizenz. Bild: Reto Schlatter
Damit ein Unternehmer mit einer Software gewerblich arbeiten darf, benötigt er eine gültige Nutzungslizenz. Bild: Reto Schlatter
SoftwareLizenzen. Eine gültige und auf den Arbeitszweck abgestimmte Nutzungslizenz gehört zu einem Arbeitsplatz wie der Rechner, der Beschlägekatalog oder ein bequemer Sessel. Sind die Lizenzmodelle an den Betrieb angepasst, lässt es sich noch effektiver arbeiten.
Sobald ein Computer gestartet wird und eine Software anläuft, nutzt man bewusst oder auch unbewusst die Lizenz eines Softwareherstellers. In der heutigen Zeit mit Smartphones, Tablets und intelligenten Alltagsgeräten oder modernen Autos ist dies eigentlich ständig der Fall. Die Lizenz ist eine Erlaubnis für die Benutzung einer bestimmten Software in einem definierten Zeitraum.
Die meisten Lizenzen lassen eine Installation auf zwei bis drei Endgeräten zu, bevor der Schlüsselcode blockiert wird. Andere ermöglichen es, die Software, die sich auf einem externen Server befindet, über eine Cloud auf unterschiedlichen Endgeräten zu nutzen. Weitere geben die Nutzung des Programmes über einen USB-Stick, einen sogenannten Dongle, frei. So benötigt es nur eine einzige Lizenz, wenn die Software benutzt wird. Bei der Auswahl einer geeigneten Lizenz für ein Unternehmen gilt es, die unterschiedlichen Möglichkeiten und die Grundlagen zu kennen.
Wenn der Betriebsleiter stolz vor sein Team tritt und mitteilt, dass er gerade eine neue Software gekauft hat, dann stimmt das nur bedingt. «Ein Nutzer kauft keine Software, sondern lediglich die Nutzungsrechte», sagt Walter Reusser, Bereichsleitung ERP bei der Triviso AG in Solothurn.
Der Hersteller bleibt der Eigentümer und stellt dem Nutzer eine Lizenz für vorbestimmte Funktionen in einer gewissen Nutzungsdauer aus. «Dies ist wichtig zu unterscheiden, da es nur dem Eigentümer einer Software erlaubt ist, etwas an der Struktur der Software zu verändern oder anzupassen», erklärt Reusser. Mit den Lizenzverkäufen deckt ein Softwarehersteller die Entwicklungskosten, die bei ihm für die Programmierung und die Dienstleistung anfallen.
Es gibt eine Vielzahl von Lizenzmodellen. Für den Unternehmer sind zwei Arten interessant, die es zu unterscheiden gilt. Die Wahl ist ausschlaggebend dafür, wie viele Lizenzen ein Unternehmen anschaffen muss, damit alle Mitarbeiter eine Lizenz zum Arbeiten haben.
Beim «Per Seat»-Lizenzmodell benötigt es bei beispielsweise zehn Computerarbeitsplätzen zehn Nutzungslizenzen. Somit können zehn Mitarbeiter gleichzeitig an den jeweiligen Computerstationen mit der Software arbeiten.
Beim «Concurrent»-Lizenzmodell entscheidet der Nutzer selbst, wie viele Nutzungslizenzen er in seinem Betrieb gleichzeitig benötigt. Die Software kann auf beliebig vielen Endgeräten installiert werden. Entscheidet sich ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern für acht Lizenzen, können gleichzeitig acht Endgeräte die Software ausführen. Dieses Lizenzmodell gilt als sehr fair, da nur die benötigten Lizenzen und nicht die Installationen bezahlt werden müssen.
Bei Lizenzmodellen, die auf unterschiedlichen Endgeräten verwendet werden können, benötigt es eine flexible Kontrollmöglichkeit. Hierzu werden unterschiedliche Freigabemethoden verwendet. So kann der gerade gebrauchte PC mit einem USB-Stick, dem sogenannten Dongle, für die Software freigeschaltet werden.
Bei der Freischaltung über ein Benutzerprofil werden gleichzeitig zur Lizenzfreigabe auch die jeweiligen Benutzerrechte geregelt. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel der Sachbearbeiter nur auf die Programme zugreifen kann, die er benötigt, und keine Lizenz für die Lohnbuchhaltung oder das Offertwesen blockiert. Bei dieser Variante können für die verschiedenen Softwarefunktionen unterschiedlich viele Lizenzen gelöst werden.
Momentan sind sie in aller Munde – die Clouds, auf Deutsch Wolken. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, die eigenen Daten über das Internet auf einen externen Server zu speichern und unabhängig von Ort und Endgerät wieder abzurufen. Fotos, Musik oder Filme werden heutzutage fast nur noch über solch spezielle Dienste geteilt und bewertet. Auch auf die neuen «Office 365»-Anwendungen von Microsoft kann mittels einer Cloud zugegriffen und gearbeitet werden. Bei der Verwendung einer Cloud im Unternehmen gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. «Was den Funktionsumfang, die Datendurchgängigkeit und die Datensicherheit angeht, wird man eine Funktionseinschränkung in Kauf nehmen müssen», sagt Walter Reusser. Vor allem bei einer komplexen ERP-Software sind die Unsicherheitsfaktoren zu gross. So hat man ohne Internetzugang oder mit einer schlechten Verbindung plötzlich keinen Zugang zu den eigenen Betriebsdateien.
Ebenfalls wichtig ist der Standort des Servers, auf dem die Daten gespeichert werden. So hat der Nutzer bei einem Server, der in der Schweiz oder in einem anderen Rechtsstaat steht, bessere Chancen, bei einem Datenmissbrauch zu prozessieren. Bei anderen Standorten ist es denkbar, dass ein Serverdienstleister die Adress- oder Stammdaten für Werbezwecke weiterverwendet, ohne dass der Eigentümer eine Reaktionsmöglichkeit auf dem Rechtsweg hat. Bei der Verwendung von speziellen Technologien ist daher immer die Absprache mit dem Kundenberater des Softwareherstellers ratsam. Dieser weiss, wie das Programm seiner Firma am saubersten, effizientesten und sichersten läuft.
In der Praxis kommt es im Handwerk kaum zu Missbräuchen einer Lizenz. Dies hat viel damit zu tun, dass die Softwareanbieter mit übersichtlichen Lizenzmodellen arbeiten und die Benutzung regelmässig überwacht wird. «Wer bei uns eine Softwarelizenz kauft, hat ein lebenslängliches Nutzungsrecht. Mit der automatischen jährlichen Lizenzverlängerung sehen wir anschliessend, ob und wie die Lizenz verwendet wird», erklärt Reusser. So hat auch der Kunde die Sicherheit, dass eine missbräuchliche Lizenzkopie bei der Kontrolle enttarnt und blockiert werden kann. «Da wir die Lizenzen über Mail freischalten, können wir schnell auf Änderungen reagieren», sagt Reusser weiter. Das hat den Vorteil, dass innert kürzester Zeit eine zusätzliche Lizenz, zum Beispiel für einen externen Zeichner, freigeschaltet werden kann.
Auch Régis Lack von der Palette CAD Switzerland GmbH stützt diese Aussage: «Durch den einfachen Aufbau des Lizenzmodelles und die Beratung durch unsere Kundenbetreuer sind Fehlanwendungen praktisch ausgeschlossen.» Ebenfalls wird die Unabhängigkeit der Systeme immer wichtiger. «Dank unserer Cloud- und Dongle-Lösungen kann der Anwender nicht nur von überall auf seine Software zugreifen, er hat im Falle eines defekten Rechners auch die Möglichkeit, schnell auf ein Ersatzgerät zu wechseln und weiterzuarbeiten», sagt Lack.
In Zukunft könnten die Lizenzmodelle noch einheitlicher und einfacher aufgebaut sein. Das erleichtert zum einen den Evaluationsprozess und die Anwendung für den An- bieter und den Anwender. Zum anderen können die individuell und schnell anpassbaren Lizenzmodelle mit dem Unternehmen mitwachsen. «Momentan sind wir mit dem Aufbau eines komplett neuen Lizenzmodells beschäftigt», sagt Reusser. Für den Unternehmer ist es wichtig, dass nicht nur das Programm selbst, sondern auch der administrative Aufwand übersichtlich und einfach aufgebaut ist. Auch bei Palette CAD geht der Trend bei den Lizenzen ganz klar in die Richtung einer einfachen Verwaltung. «Wir merken eine starke Nachfrage nach einer Lizenzverwaltung über Netzwerke und nach mobilen Update-Möglichkeiten», sagt Lack.
In Zukunft werden die Lizenzen also noch individueller und einfacher in der Anwendung.
www.triviso.chwww.palettecad.ch
Der Begriff Lizenz stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Erlaubnis, Erlauben oder Genehmigen.
Eine Softwarelizenz erlaubt die Benutzung einer Software, die einem nicht gehört, für eine bestimmte Zeit. Bei einem missbräuchlichen Gebrauch verletzt der Nutzer das Urheberrecht des Herstellers und verstösst somit gegen das Urheberrechtsgesetz URG.
Veröffentlichung: 29. September 2016 / Ausgabe 39/2016
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