Mehr Zahltag für Schreinerinnen und Schreiner
Der VSSM als Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften Syna und Unia haben sich auf mehr Lohn für Schreinerinnen und Schreiner ab Anfang nächsten Jahres geeinigt. Bild: Michi Läuchli
Der VSSM als Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften Syna und Unia haben sich auf mehr Lohn für Schreinerinnen und Schreiner ab Anfang nächsten Jahres geeinigt. Bild: Michi Läuchli
Lohnrunde 2025. Der VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf Lohnerhöhungen im Jahr 2025 geeinigt. Die effektiven Löhne werden bei allen Mitarbeitenden um 65 Franken erhöht. Zusätzlich dazu kommen 35 Franken, die individuell ausbezahlt werden sollen.
Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich laut einer Mitteilung von Anfang Woche auf folgende Lohnerhöhungen für das Jahr 2025 geeinigt:
Effektivlöhne (Basis 100 %-Pensum): Die effektiven Löhne werden bei allen dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden generell um 65 Franken pro Monat erhöht. «Im Unterschied zu anderen Branchen werden die Erhöhungen bei den effektiven Löhnen bei den Schreinerinnen und Schreinern in fixen Beträgen ausgewiesen. Bei diesem Ansatz profitieren Mitarbeitende mit tieferen Einkommen überproportional», schreibt der VSSM.
Zusätzlich dazu kommen 35 Franken pro Mitarbeitenden, die individuell ausbezahlt werden sollen. Hierzu ein Beispiel: Ein Schreinerbetrieb hat vier Angestellte. Es wird ein Topf von 140 Franken (viermal 35 Franken) angelegt. Zwei Angestellte bekommen leistungsanhängig je 50 Franken, ein Mitarbeitender bekommt 40 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Wichtig dabei ist laut VSSM, dass der ganze Betrag von 140 Franken ausbezahlt wird. Die Mindestlöhne werden bei allen Kategorien um 2 % erhöht.
«Mit dieser Anpassung stellen wir sicher, dass Schreinerinnen und Schreiner für ihre Arbeit fair entlohnt werden und damit Anerkennung finden» sagt der Präsident des VSSM, Thomas Iten.
Die Lohnanpassungen, die der VSSM per 1. Januar 2025 empfiehlt, werden nun beim Staatssekretariat für Wirtschaft zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind
die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.
Stefan Hilzinger
www.vssm.ch
Veröffentlichung: 25. November 2024
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