Mehr Sicherheit mit Glas


SIGAB-Richtlinie 002. Bei falschen Glasaufbauten oder Unfällen steht häufig der Eigentümer oder der Architekt in der Verantwortung. Sicherheitsglas verhindert Schäden – doch wann ist der Einsatz dieser Glasqualitäten angezeigt, wann Pflicht? Die neue Richtlinie schafft Klarheit.
Glas, Glas, überall Glas! Tatsächlich hat der transparente Baustoff eine enorme Entwicklung hinter sich – sowohl bezüglich des verbauten Volumens als auch der Qualität. Der Boom ist verständlich in Anbetracht der Fortschritte im Wärme- und Schallschutz, in der Transparenz und Variabilität im Gesamtenergiedurchlass. Dem Architekten steht ein Material zur Verfügung, mit dem eine grosse Bandbreite an gestalterischen Lösungen realisierbar ist. Allzu gerne greifen viele Planer auch im Innenausbau und bei Geländern zu Glas.
Zwar kennen Baufachleute die Eigenschaften von Sicherheitsgläsern wie Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), doch über deren richtigen Einsatz ist wenig bekannt. «Handglenk mal Pi» eignet sich kaum als Methode, weil damit für Planer und Hauseigentümer grosse Risi- ken verbunden sind.
Mit der neuen Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile» bietet das Schweizerische Institut für Glas am Bau (Sigab) die Grundlagen für einen zum Schutzziel adäquaten Einsatz von Glas- bauteilen. Es gibt viele Fenster-, Tür- und Fassadenhersteller, welche den Ball längst aufgenommen haben und Kunden mit guter Glasberatung binden oder mit Förderbeiträgen zu Sicherheitsglas ködern.
Für Architekten und deren Kollegen ist in der Richtlinie das Kapitel vier, «Projektierung und Nutzung», von besonderem Interesse. Denn auf mindestens fünf heikle Punkte hat die Bauherrschaft respektive der Architekt als deren Vertretung zu achten:
Unter «Planungsablauf» ist die Verantwortlichkeit geregelt: Gemäss Norm SIA 118 hat die Bauherrschaft oder deren Vertreter die Schutzanforderungen zu definieren, und diese Personen tragen die Verantwortung, dass Glasbauten entsprechend den Anforderungen und Montagemöglichkeiten ausgeschrieben werden. Die Planer sichern sich hingegen dadurch ab, indem sie mit der Bauherrschaft eine «Nutzungsvereinbarung» nach SIA 260 abschliessen – was ebenfalls in diesem Kapitel beschrieben ist.
Über 20 Anforderungen an den Schutz von Personen und Räumen listet die «002» auf, darunter so spezielle wie die Durchschusshemmung. Weitaus häufiger geht es im Baualltag um Absturzhemmung, Ballwurfsicherheit, Einbruchhemmung und Schutz vor Schnittverletzungen, beispielsweise in Sport- und Kindertagesstätten. Auftraggeber der öffentlichen Hand und Bildungsinstitutionen machen in der Regel keine Kompromisse bei der Personensicherheit in Schulhäusern.
Weniger strikt bewerten Planer oft die Auflagen für private Wohn- und Büroräume – zu Unrecht. Denn Gerichte nutzen häufig Normen des SIA und der Sigab-Richtlinien als Entscheidungsgrundlagen. Bei Unfällen mit Glasbauteilen ist die «002» relevant.
Für eine bessere Übersicht wurde der sicherheitsrelevante Einsatz von Glas am Bau in einer übersichtlichen Tabelle in Kapitel fünf zusammengefasst. Einige Bestimmungen lassen sich aber schon in eine Faustformel packen: Verglasungen unterhalb von einem Meter ab einer begehbaren Fläche sind grundsätzlich in Sicherheitsglas auszuführen – also VSG oder ESG. Ebenfalls bei hohen, vertikal durchgehenden Verglasungen, die grösser als drei Meter und für Personen erreichbar sind.
Die Pflicht zum Einbau von verletzungshemmenden Glasprodukten in Glaspaketen bezieht sich auf die «Zugangsseite». Bei Balkonen und Aussensitzplätzen ist also beid- seitig Sicherheitsglas vorzusehen. Kommt dem Glasbauteil die Funktion eines Geländers zu, handelt es sich nach Norm SIA 358 um eine Absturzsicherung. Dies bedingt zwingend ein geeignetes VSG.
Mit dem rein geschriebenen Wort, wie etwas sein soll und wie nicht, tut sich nicht nur eine Berufsgruppe schwer. Aus diesem Grund sind mehrere konkrete Einbausituationen mit Innenansicht und Vertikalschnitt in diesem Kapitel abgebildet. In diesen Beispielen geht es um den korrekten Einsatz von Glasprodukten in Fest- und beweglichen Verglasungen bei:
Die Produktelandschaft ist auch beim Glas sehr vielfältig. Neben den bereits erwähnten Produkten Floatglas, VSG und ESG werden weitere Glastypen in Kapitel sechs beschrieben. Typen wie Weissglas, Drahtglas, Ornament- beziehungsweise Gussglas, TVG oder ESG mit Heat-Soak-Test (ESG-HST) werden dort einzeln mit ihren Eigenschaften vorgestellt. Es finden sich zudem Informationen und Vorgaben zu Alarmgläsern, Profilbaugläsern oder auch der Mittelscheibe bei Dreifach-Isolierglas. Diese darf beispielsweise in jedem Fall aus grob brechenden Glasprodukten wie Floatglas bestehen.
Die «Richtlinie 002» bietet einen reichen Fundus an Fachwissen. Der Abschnitt zur Einbruchhemmung im dritten Kapitel ist dafür exemplarisch. Praktisch sind die Hinweise zu den Widerstandsklassen von zwei europäischen Normen mit unterschiedlichem Prüfverfahren. Damit lassen sich die bei uns gebräuchlichen «Resistance Class» RC1 bis RC6 präzise einordnen.
«Gefährdet für Einbrüche sind Türen mit Panikstangen in Fluchtwegen. Um hier die Sicherheitsanforderung RC2 und höher zu erfüllen, ist die übliche Folie aus Polyvinyl-butyral (PVB) nicht ausreichend; notwendig sind Polycarbonat-Zwischenlagen mit einer Stärke von mindestens 5 mm.» Mit derartigen Fachinformationen liefert die Richt- linie in einem ansonsten nur lückenhaft dokumentierten Fachbereich umfassende Informationen.
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Verfasst wurde sie von der Arbeitsgruppe «Sicherheit mit Glas», in Zusammenarbeit mit den Fach- und Branchen- verbänden des Fenster- und Fassadenbaus (FFF und SZFF) sowie der Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU.
Zu den Autoren: Markus Läubli (ML) ist Sigab-Institutsleiter, Reto Meili (RM) ist Technischer Glasbauexperte beim Sigab.
Das Schweizerische Institut für Glas am Bau (Sigab) mit Sitz in Schlieren bei Zürich ging aus dem Verband der Flachglasimporteure hervor und wurde 1980 gegründet.
Das Ziel der neutralen Fachstelle ist es, die fachgerechte und sinnvolle Verwendung von Glas am Bau zu fördern. Dafür erstellt das Institut Expertisen und statische Nachweise in Sachen Glas und Glasanwendungen, stellt sein Fachwissen in Publikationen und Fachartikeln zur Verfügung und führt Schulungen und Seminare durch.
www.sigab.chDer Schweizerische Fachverband Fenster- und Fassadenbranche (FFF) bietet für Architekten, Planer und Unternehmer den Kurs «Risikofaktor Sicherheit und Glas» an. Den Teilnehmern wird dort auch Wissen zur neuen Sigab-Richtlinie vermittelt.
Kursdaten:
12. Juni, Emmenbrücke LU
14. Juni, Oberriet SG
20. Juni, Dübendorf ZH
4. September, Winterthur ZH
6. September, Egerkingen SO
www.fff.ch/bildungVeröffentlichung: 27. April 2017 / Ausgabe 17/2017
Holzdeklaration. Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, und die Qualität der Holzdeklarationen variiert je nach Branche. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) im Jahr 2024.
mehrDampfgebogenes Holz. Mit der Kraft von Dampf und jahrhundertealtem Handwerk verwandelt sich massives Holz in geschwungene Formen. Die Technik ermöglicht es, Holz ohne Bruch oder Verleimung zu biegen und so nachhaltige, langlebige Meisterwerke zu erschaffen.
mehrPaidPost. Der erste Argolite Montage-Leitfaden ist da. Mit dessen Hilfe können Schreinerinnen und Schreiner individuelle Wandverkleidungen im Badezimmer spielend leicht realisieren.
mehr