Kontrollen zeigen Verschlechterung


Die seit 2012 geltende Verordnung verlangt, dass Holzart und Herkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. Bild: Michi Läuchli
Die seit 2012 geltende Verordnung verlangt, dass Holzart und Herkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. Bild: Michi Läuchli
Holzdeklaration. Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, und die Qualität der Holzdeklarationen variiert je nach Branche. Dies zeigt der Rückblick auf die Kontrollen des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) im Jahr 2024.
Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 102 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag der Fokus auf Unternehmen, bei denen das Risiko für eine mangelhafte Deklaration als besonders hoch eingeschätzt wurde. Im Jahr 2024 haben 25,5 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) der geprüften Unternehmen alles korrekt deklariert. Bei 23.5 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 26 Prozent) waren die Produkte teilweise richtig deklariert, und bei 51 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 33 Prozent) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 1010 Produkte überprüft (Vorjahr: 858), davon waren 39 Prozent richtig deklariert (Vorjahr: 64 Prozent).
Bei den im Jahr 2024 durchgeführten 102 Kontrollen hat sich die Qualität der Deklarationen bei den Baumärkten leicht verbessert, bei den Möbelhäusern ist sie gleichgeblieben. In diesen beiden Branchen, in denen mit Abstand am meisten Holzprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, wurden rund drei Viertel bzw. zwei Drittel der Produkte korrekt deklariert. Hingegen hat sich das Ergebnis bei den Gartencentern/Gärtnereien, dem Möbelfachhandel, den Schreinereien, dem Versandhandel und den Zimmereien verschlechtert. Bei diesen Unternehmen handelt es sich oft um KMU, in denen vergleichsweise wenig Holzprodukte an die Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden, die aber massgebend zur Verschlechterung des Gesamtergebnisses beigetragen haben.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bei rund zwei Drittel der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. Bei etwa einem Drittel dieser Unternehmen lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und keine Sanktionen ergriffen. Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass diese die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigten und nach Abschluss der Kontrolle die Konsumentinnen und Konsumenten korrekt über die Holzdeklaration informierten. Das BFK musste keine Berichtigungsverfügung erlassen. Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern unterstützt die Unternehmen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration: Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäftsräumen oder in den Online-Shops.
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt. Weiter Informationen zur Deklarationspflicht sind hier erhältlich. SZ
Veröffentlichung: 31. März 2025
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