Keine Busse aufladen


Beim Beschleunigen verrutschte die unzu-reichend gesicherte Ladung und brachte den Anhänger zum Kippen. Bild: Kapo Aargau
Beim Beschleunigen verrutschte die unzu-reichend gesicherte Ladung und brachte den Anhänger zum Kippen. Bild: Kapo Aargau
Verkehrsdelikte. Mit welchen Sanktionen muss man rechnen, wenn man die Ladung ungenügend sichert? Die SchreinerZeitung hat nachgeforscht: Wer seine Ladung ordnungsgemäss sichert, schützt nicht nur Mensch und Material, sondern beugt auch empfindlichen Strafen vor.
Sehr häufige und leichte Vergehen werden mit Ordnungsbussen geahndet und sind in der Ordnungsbussenverordnung des Bundes (OBV) geregelt. Darin findet sich zum Beispiel die Definition und Höhe der Bussen für das Überladen eines Fahrzeuges.
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (Astra) festgelegten Messtoleranz:
Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom Astra festgelegten Messtoleranz, wenn das zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination nicht eingehalten wird:
Viele Vergehen sind allerdings nicht in der OBV erfasst, darunter auch das Fahren mit ungesicherter Ladung oder schwere Delikte. Kann eine Verletzung von Verkehrsregeln nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden, löst eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung zwei verschiedene Verfahren aus, die grundsätzlich voneinander unabhängig sind:
Mit anderen Worten: Wenn eine Ordnungsbusse nicht ausreicht, zieht eine Verkehrsregelverletzung immer zwei Verfahren nach sich. Diese werden gleichzeitig und unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Instanzen durchgeführt. Beide Stellen werden von der Polizei mit dem gleichen Rapport bedient – und beide Verfahren sind kostenpflichtig.
Da es sich bei den Verfahren um kantonale Angelegenheiten handelt, gibt es keinen national gültigen Katalog, wie es bei den Ordnungsbussen der Fall ist. Eine Anfrage der SchreinerZeitung bei den zuständigen Behörden des Kantons Zürich, sprich den Statthalterämtern und der Abteilung Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes, hat aber Folgendes ergeben: In den meisten Fällen von unzureichend gesicherter Ladung beträgt die Busse zwischen 150 und 500 Franken, die Verfahrenskosten des Statthalteramtes liegen ebenfalls ungefähr in diesem Bereich.
Ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung ist, ob die Ladung eine Gefahr für die Menschen innerhalb und ausserhalb des Fahrzeuges darstellt.
Noch härter trifft es den Fahrzeuglenker in schwerwiegenden Fällen oder wenn etwas passiert: Verliert er zum Beispiel während der Fahrt einen Teil seiner Ladung, muss er gemäss Angaben der Abteilung Administrativmassnahmen mit einem Führerausweisentzug von einem Monat rechnen. Hinzu kommen die Busse und die erwähnten Verfahrenskosten.
Die Behörden berücksichtigen ebenfalls die Vorgeschichte des Fahrers – Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Strafen rechnen.
Veröffentlichung: 25. September 2014 / Ausgabe 39/2014
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