GAV-Revision: Zeit läuft davon
Die Verhandlungen um die neuen Gesamt-arbeitsverträge im Schreinergewerbe gestalten sich zeitaufwendig. Bild: Fotolia, Jörg Lantelme
Die Verhandlungen um die neuen Gesamt-arbeitsverträge im Schreinergewerbe gestalten sich zeitaufwendig. Bild: Fotolia, Jörg Lantelme
GAV. Die geplante Revision der Gesamtarbeitsverträge Schreinergewerbe (GAV) gerät ins Stocken. Um einen vertragslosen Zustand abzuwenden, beantragt der VSSM an seiner DV vom 24. Juni eine Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Verträge um ein Jahr bis Ende 2017.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) der Gesamtarbeitsverträge Schreinergewerbe (GAV Schreinergewerbe und GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz) läuft per Ende 2016 aus. Die Überarbeitung der aktuellen Regelwerke mit dem Ziel, die GAV den Ansprüchen der Mitglieder besser anzupassen und den zukünftigen Herausforderungen der Branche so weit wie möglich gerecht zu werden, ist in Arbeit.
«Die Verhandlungen mit den Sozialpartnern erwiesen sich jedoch als äussert schwierig», erklärte Zentralvorstandsmitglied Josef Popp an der VSSM-Präsidentenkonferenz vom 13. Mai im aargauischen Meisterschwanden. «Es konnten noch keine Lösungen gefunden werden», stellte Popp nüchtern fest.
Da die Positionen der beteiligten Vertragsparteien noch weit auseinanderliegen, droht ein Verhandlungsabbruch, die Kündigung der Verträge und somit ab 1. Januar 2017 der vertragslose Zustand. Die Sozialpartner und die Arbeitnehmervertreter stellen ihren Organen deshalb den Antrag, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ein Gesuch einzureichen, die geltende AVE für die beiden betroffenen GAV um ein Jahr – bis Ende 2017 – zu verlängern. So könne man die notwendige Zeit gewinnen, um in der Sache eine tragfähige, für beide Seiten gangbare Lösung zu erarbeiten, hiess es vonseiten der VSSM-Vertreter.
Nach dem Zentralvorstand hat am 13. Mai auch die Präsidentenkonferenz dieses Vorgehen begrüsst und den Antrag um Verlängerung der AVE gestützt. Somit haben nun die VSSM-Delegierten am 24. Juni das letzte Wort, um über diesen Antrag zu entscheiden. Wird dieser Verlängerungsantrag von beiden Parteien gutgeheissen und das Gesuch beim Seco eingereicht, werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter so rasch wie möglich die nächsten Verhandlungsschritte einleiten.
Veröffentlichung: 26. Mai 2016 / Ausgabe 21/2016
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