Durchgang mit Erweiterungsbereich
Eine Zugangsberechtigung bei zweiflügeligen Türen macht nur dann Sinn, wenn der Standflügel zwangsläufig verriegelt ist. Bild: SZ, Andreas Brinkmann
Eine Zugangsberechtigung bei zweiflügeligen Türen macht nur dann Sinn, wenn der Standflügel zwangsläufig verriegelt ist. Bild: SZ, Andreas Brinkmann
Zweiflügelige Türen. Türen, die sehr breit sein müssen, werden mit einem Flügel zu unhandlich. Ein zweites Türblatt bietet da die Lösung. Wie immer kann man sich aber gleich wieder neue Probleme einhandeln, wenn die Besonderheiten des Zusammenspiels nicht stimmen.
Breite Durchgänge mit nur einem Türblatt haben vor allem Nachteile. Die Türen sind schwer, kämpfen gegen einen grossen Luftwiderstand und brauchen sehr ausladend Platz. Die Aufteilung in zwei Flügel, wovon der eine zum hauptsächlichen Durchlaufen (Gehflügel) bestimmt ist und der andere vor allem fest steht (Standflügel), hebt diese Nachteile auf. Entsprechend sind alle restlichen Anforderungen gleich, wie bei einer Tür mit nur einem Blatt. Etwas, das nicht ganz hindernisfrei zu erfüllen ist.
Beim gleichzeitigen Öffnen beider Flügel kann es zu einer Zwängung kommen. Dabei stehen beide Blätter im Falzbereich aneinander an und verhindern ein weiteres Vorankommen – sie verkeilen sich. «Zwängungen können dazu führen, dass Beschlagteile beschädigt werden. In den Prüfanstalten ist daher der Nachweis des zwängungsfreien Öffnens zweiflügeliger Fluchttüren über den Beschlag des Standflügels Pflicht», sagt Beat Gugger von der Gretsch Unitas AG in Rüdtligen BE.
Die radiale Bewegung beider Türblätter vom Drehpunkt der Bänder aus muss also er- mittelt und auf Kollisionsmöglichkeiten der Mittelpartien überprüft werden. Dabei gilt: Je weiter dieser Drehpunkt von der Mitte der Blattdicke entfernt liegt, desto mehr Luft braucht es zwischen den Türflügeln. Vor allem schmale Elemente haben vermehrt diesen Effekt.
Natürlich gibt es auch grosse, zweiflügelige Windfangtüren, beispielsweise in Schulhausgängen, bei denen beide Flügel unabhängig voneinander bedient werden und die entsprechend auch keine besonders dichte Mittelpartie aufweisen. In der Regel geht es aber öfter um grosse Durchgänge, die nur gelegentlich beidseitig gebraucht werden, ansonsten aber alle Eigenschaften einer einflügeligen Version aufweisen.
Wie bei allen Türen muss die Dämmung bezüglich Wärme und Luftschall mit überfälzten Übergängen und dicht schliessenden, auf einer Ebene umlaufenden Dichtungen erfolgen. Gerade in der Mittelfuge kann der Verzug eines Blattes oder eine Bandsenkung die Dichtheit beeinträchtigen. «Die Dichtung in der Mitte muss ein Kompressionsvolumen von 5 bis 9 mm haben und weich sein, um das Gegenblatt nicht auch noch wegzustossen», erklärt Gerhard Rasch. Er ist technischer Berater beim VSSM in Zürich.
Der Standflügel verlegt den Rahmenteil mit dem Schliessblech einiges weiter in Richtung Durchgangsmitte. Um den Gehflügel halten zu können, muss er also in seinem geschlossenen Zustand fest verankert sein. Je nach Anspruch erfordert dies eine Verriegelung in den Boden, womit der Senkdichtung der Platz streitig gemacht wird. Damit diese über die gesamte Breite durchgängig schliessen kann, muss sie entweder neben dem Riegel durchgeführt werden können, oder dieser führt durch sie hindurch.
Für dieses Detail gibt es von den Senkdichtungsherstellern passende Lösungen mit einem Durchgang für den Riegel. Seitens der Schlosshersteller stehen abgeflachte Riegelstangen zur Verfügung. Diese lassen sich dann durch die Gummilippe hindurchführen. Bei dieser Konstruktionsart muss auf eine exakte Abstimmung der Stangenlänge und der Senkschwelle geachtet werden, damit bei der Verriegelung nicht mit der Zeit die Gummilippe abgerissen wird.
Grundsätzlich genügen zwei Stossriegel im Blattkantenbereich des Standflügels, um diesen nach oben und unten sicher zu verriegeln. Gerne wird aber bei häufigerer Nutzung der untere vergessen. Ein durchgehender Kantenriegel mit Einhandbedienung ist da schon etwas effizienter. Wenn aber im Eifer des Gefechtes diese Schlies-sung vergessen geht, nutzt auch das Schloss des Gehflügels nichts.
«Wir haben ein Schliessblech mit integriertem Kantenriegel konstruiert, das den Fallen- und Riegelausschnitt erst frei gibt, wenn der Standflügel gesichert ist», sagt dazu Beat Gugger. Und um noch etwas mehr Komfort zu bieten, gibt es sogar einen durchgehenden Kantenriegel, der durch ein Schaltschloss auf der Türoberkante selbständig verriegelt, sobald der Flügel zugezogen wird.
Mehr als nur bei einem Blatt neigen Doppeltüren zu leichtem Klappern, da sie über mehr bewegliche Teile verfügen. Gerade die untere Stangenführung und die Bodenhülse können bei ungünstigen Türplatzierungen in Sanatorien, Krankenhäusern und Altersheimen für Unmut sorgen. Da der Gegendruck der Falzdichtung fehlt, genügt schon wenig Luft zwischen den Metallteilen für deutlich wahrnehmbare Geräusche. Abhilfe schaffen da nur Führungsteile aus Kunststoff, wie sie teilweise von Herstellern angeboten werden. Bodenhülsen mit Kunststoffinnenteil sind allerdings weniger im Angebot.
Entgegen einer einflügeligen Tür fehlt mit dem zweiten Flügel der Einbruchschutz des Rahmens, der oftmals den Zugriff auf die Schliesselemente stark erschwert. Schloss sowie Schliessblech liegen in einem angenehmeren Arbeitsbereich ohne störende Rahmen- oder Mauervorsprünge und dergleichen. Die Verschlussposition mit der wegen der Zwängung grösseren Mittelfuge ermöglicht zudem ein besseres Ansetzen von Hebewerkzeugen. Dass der Standflügel zwingend nach oben und unten gesichert sein muss, um ein schlichtes Aufdrücken über die untere Mittelpartie zu verhindern, dürfte noch klar sein. Türen lassen sich auf der Bandseite aber durchaus etwas zusammendrücken. «Wird in der Mittelfuge gehebelt, kann das beidseitige Nachgeben im Bandbereich ausreichen, um den Verschluss aufzudrücken. Beidseitig angebrachte Falzluftbegrenzer reduzieren die mögliche Bewegung auf jeweils einen Millimeter», fügt Gerhard Rasch an.
Die gute Zugänglichkeit der Mittelfuge muss überhaupt bei der Planung immer mit einbezogen werden, denn Falle und Riegel sind von einer Seite her relativ offen. Beispielsweise kann die Tür zu einem Serverraum, die aussen nur einen Türknauf hat und normalerweise nur mit der Falle gesichert wird, eventuell gerade über diese mit einer Plastikkarte geöffnet werden. Um das zu verhindern, kann ein Schloss mit einer Fallenblockierung verwendet werden. Unbedingt überprüft werden muss dabei vorgängig, ob der Blockierstift in seiner Funktion mit der vorhandenen Fuge auch tatsächlich aktiviert wird. Andernfalls könnte ein Auflaufknopf helfen, wenn es dadurch nicht zu einer Zwängung kommt.
Schlossriegel fahren heute standardmässig mit einer Schlüsselumdrehung um 20 mm aus. So wird sichergestellt, dass ein genügend grosser Eingriff in das Schliessblech stattfindet. Je mehr Personen einen Durchgang benutzen sollen, desto eher stellt sich die Frage der Zugangsberechtigung sowie die Sicherstellung, dass auch wirklich abgeschlossen wird, wenn das erforderlich ist. Wie schon beim Standflügel kann auch der Gehflügel mit einem selbstverriegelnden Schloss ausgerüstet werden. Gerade bei zweiflügeligen Türen bietet eine Mehrpunktverriegelung neben einer über die ganze Höhe sauberen Schliessung mehr Sicherheit.
«Unsere Fallenriegelschlösser halten das Blatt auf der ganzen Höhe, auch wenn nicht abgeschlossen wird. Die Selbstverriegelung ist dann erst noch sehr leise, weil nur noch eine kleine Bewegung der Riegel erfolgt», erläutert Beat Gugger. Die Fallenriegel lassen sich zudem auch im unverschlossenen Zustand nicht zurückschieben.
Liegt eine zweiflügelige Tür im Fluchtwegbereich, braucht es zwei aufeinander abgestimmte Schlösser. Das Treibriegelschloss ist für die Verriegelung vom Standflügel verantwortlich und lässt sich von der Türfläche her bedienen. Damit Verwechslungen mit dem des Gehflügels ausgeschlossen werden, muss der Drücker senkrecht nach oben montiert werden. Das Schloss betätigt nicht nur die Verschlussstange, sondern entriegelt im Fall seiner Öffnung auch das Schloss des Gehflügels. Nur so kann sichergestellt werden, dass es im Notfall keine Rolle spielt, welche Tür geöffnet wird.
Das Schloss des Gehflügels lässt die Öffnung durch das Treibriegelschloss zu. Beide Türflügel können somit unabhängig mittels Drücker, Druckstange oder Stangengriff geöffnet werden. Ansonsten sind dann alle Funktionen einer einflügeligen Tür erhältlich.
Eine Besonderheit muss bei Panikschlössern jedoch speziell beachtet werden: Da jeder Flügel unabhängig jederzeit von einer Seite geöffnet werden kann, muss die Schliessfolge mechanisch geregelt sein. Erst schliesst der Standflügel und danach der Gehflügel. Der Standflügel muss also bei einseitigem Öffnen den Gehflügel so weit aufstossen, dass dieser in die entsprechende Arretierung des Türschliessers einhängt. Diese gibt dann den Flügel erst wieder frei, wenn die gesamte Tür verriegelt werden kann. Nur so ist garantiert, dass der Durchgang nicht unberechtigt benutzt werden kann.
www.vssm.chwww.g-u.comVeröffentlichung: 10. Dezember 2015 / Ausgabe 50/2015
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