Das Datenschutz-Monster


Datenschutz betrifft alle, auch wenn die neue EU-Verordnung nicht überall gut ankommt. Bild: Fotolia
Datenschutz betrifft alle, auch wenn die neue EU-Verordnung nicht überall gut ankommt. Bild: Fotolia
Datenschutz. Der Anwendungsbereich der am 25. Mai in Kraft getretenen neuen EU-Datenschutzverordnung ist so gross, dass viele Schweizer Unternehmen davon betroffen sein könnten. Auch Schreinerbetriebe tun gut daran, ihren Umgang mit Daten zu hinterfragen.
Zahlreiche E-Mails und Pop-Ups mit Hinweisen, Formularen sowie Aufforderungen zur Bestätigung von Datenschutzrichtlinien haben Internetnutzer in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten. Der Grund dafür ist die am 25. Mai in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Ziel der neuen Bestimmungen ist, die Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über ihre Personendaten zu verbessern, die Unternehmen stärker zur Verantwortung zu ziehen, Meldepflichten abzubauen und die Rolle der Datenschutzbehörden zu stärken.
Schweizer Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten, wenn sie personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, und falls die Verarbeitung dazu dient:
Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen folgende Pflichten erfüllen:
Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet wird. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben dürften bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben. Zudem wird der Stellenwert des Datenschutzes aufgrund der Digitalisierung ohnehin stetig zunehmen.
Der VSSM und die Höhere Fachschule Bürgenstock haben sich dem Thema ebenfalls angenommen. Weitere Informationen zu allfälligen Hilfsmitteln, Schulungen oder Weiterbildungen folgen zur gegebenen Zeit. Ausführliche Erklärungen und Beispiele sind auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu finden. ph
Veröffentlichung: 04. Juni 2018
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