Brandschutz: Das definitive Ende von T30

Der Schreiner muss seine Brandschutztüren künftig zwingend den EN-Prüfungen unterziehen lassen. Bilder: VSSM Schweiz

Abgelaufen.  Für den Schreiner geht per Ende 2012 eine Ära zu Ende: Ab 1. Januar 2013 dürfen nämlich keine national klassierten T30-Bauteile mehr verbaut werden. Zulassungen werden künftig nur noch auf Grundlagen der europäischen Prüfnormen ausgestellt.

Bisher konnten Bauteile wie Brandschutztüren, nichttragende Aussen- und Innenwände, Brandschutztore und weitere T30-, F30 und F60-Bauteile nach Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geprüft werden lassen. Mit zunehmender Anwendung der europäischen Prüfnormen hat sich die Bauteilzulassung in der Praxis immer mehr auf EN-Prüfungen verlagert. Die Berechtigungen zur Herstellung dieser Bauteile nach VKF-Norm beschränkte sich deshalb seit 2007 auf Verlängerungen. Diese Übergangsfristen sind per 31. Dezember 2012 abgelaufen; die bekannten nach VKF-Norm geprüften T30-, F30 und F60-Bauteile dürfen per 1. Januar 2013 deshalb nicht mehr verbaut werden. Dies gilt unter anderem auch für die zertifizierten VSSM-Brandschutztüren T30. Für den Schreiner hat diese Tatsache insbesondere auf noch offene Projekte Auswirkungen. Ist bei diesen Aufträgen der Einbau von solchen ab Ende 2012 nicht mehr erlaubten Bauteilen vorgesehen, muss rasch und vorausschauend gehandelt werden. Vorteilhaft nimmt der Schreiner so schnell wie möglich mit den zuständigen kantonalen Brandschutzbehörden Kontakt auf und klärt ab, bis wann die Abnahme der Bauteile zu erfolgen hat.

Einzelne Kantone, wie beispielsweise der Kanton Zürich, verlangen die Abnahme der fertig montierten Bauteile durch die Brandschutzbehörden bis 31. Dezember 2012. Beim Kanton Bern ist der Eingabetermin des Baugesuchs massgebend. Bei wieder anderen Kantonen sollte der Einbau bis Ende Jahr beendet sein, die Abnahme erfolgt aber erst 2013.

Nicht betroffen von dieser Vorschrift und somit weiterhin zugelassen sind alle tragenden Innen- und Aussenwände sowie Wand- und Deckenverkleidungen mit den Bezeichnungen F30, F60 usw. und alle nach EN-Norm geprüften Bauteile mit den neuen Bezeichnungen EI30, EI60 usw.

www.vssm.chwww.vkf.ch

Die betroffenen Bauteile

Folgende nach VKF-Norm geprüfte und als Untergruppen des Kapitels 2 «Bauteile» des Brandschutzregisters aufgeführten Bauteile dürfen per 1. Januar 2013 nicht mehr verbaut werden:

  • 202: Aussenwände nichttragend
  • 204: Innenwände nichttragend
  • 222: Verglasungen vertikal
  • 241: Brandschutztüren
  • 242: Brandschutztüren mit Ver- glasung
  • 243: Tankraumtüren
  • 244: Brandschutztore
  • 245: Brandschutztore mit Verglasung
  • 246: Brandschutzabschlüsse für Förderanlagen
  • 248: Aufzugsschachttüren
  • 261: Baukonstruktionen und Bau- systeme

pet

Veröffentlichung: 13. Dezember 2012 / Ausgabe 50/2012

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