Beispiel Leistungserkärung zu «Wer die Leistung wann deklarieren muss»

Der Hersteller einer Aussentür muss eine Leistungserklärung erstellen. In vielen Fällen ist das der Schreiner selbst. Bild: Türenfabrik Brunegg AG

Bauproduktegesetz.  Seit dem 1. Juli 2015 müssen die Leistungen und Eigenschaften einer Aussentür eindeutig und verbindlich deklariert werden. Verbände, Türhersteller und -händler helfen dem Schreiner bei der Umsetzung.

Im Türensektor kann generell zwischen Innentüren und Aussentüren unterschieden werden. Auf die unterschiedlichen Funktionen von Türen bezogen, sind in erster Linie die Brandschutztüren zu erwähnen, die besonderen Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Hinzu kommen die Türen in Flucht- und Rettungswegen. Sowohl Innen- und Aussentüren, und unter ihnen auch die Brandschutztüren, sind grundsätzlich Bauprodukte. Aber noch nicht alle Türen unterstehen dem neuen Bauprodukterecht und erfordern Leistungserklärungen, weil sie nicht gleichermassen von einer bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst sind.

Den ganzen Artikel lesen Sie in der SZ Nr. 48 vom 26. November 2015

 

Leistungserklärung VSSM (Download)

Veröffentlichung: 26. November 2015 / Ausgabe 48/2015

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