Alles, was Recht ist: Autounfall

Wer haftet, wenn der Monteur auf dem Weg zur Baustelle einen Autounfall verursacht?

Wer haftet, wenn der Monteur auf dem Weg zur Baustelle einen Autounfall verursacht?

Wenn der Arbeitnehmer einen Verkehrsunfall mit dem Geschäftsfahrzeug verursacht, erlaubt das Gesetz dem Arbeitgeber, Abzüge an seinem Lohn vorzunehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist in Art. 321 e des Obligationenrechts folgendermassen festgehalten: «Die Haftung tritt ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit genügt.» Das Verschulden muss genau geprüft werden, das heisst, es muss geklärt werden, ob das Verhalten grob, mittel oder leicht fahrlässig war. Hilfreich ist in einem solchen Fall ein Polizeirapport. Doch nur in den seltensten Fällen kann der Arbeitgeber den ganzen Schaden auferlegen, denn die rechtliche Praxis kennt verschiedene Einschränkungen.

  • Die erste Einschränkung ist, dass er beim Arbeitnehmer nicht in das Existenzminimum eingreifen darf. Er muss dem Arbeitnehmer also mindestens den existenzsichernden Teil des Lohnes (Wohnungsmiete, Grundbedarf und allenfalls Transportkosten usw.) überweisen.
  • Ebenso gewichtet werden muss das Berufsrisiko. Ein Monteur, der dauernd zu seinen Montageinsätzen unterwegs ist, trägt ein hohes Risiko, dass es irgendeinmal zu einem Verkehrsunfall kommt.
  • Ein Faktor, den es auch zu berück- sichtigen gilt, ist der Ausbildungs- stand. So muss beispielsweise ein Lernender mit einem Monat Fahr- erfahrung milder beurteilt werden.
  • Wichtig ist auch das Einkommen. Wer gut verdient, bei dem darf eher ein Abzug vorgenommen werden.

Der ganze Schaden, zu dem auch die nachträgliche Höhereinstufung bei der Haftpflichtversicherung gehören kann, kann in der Praxis dem fehlbaren Arbeitnehmer praktisch nur bei schwerem Verschulden auferlegt werden.

Eine andere Sache sind die Verkehrsbussen, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenfahrzeug verursacht und die dem Halter, das heisst dem Arbeitgeber, von der Polizei zugestellt werden. Diese kann er immer vollumfänglich auf den fehlbaren Lenker weiterleiten beziehungsweise den Betrag beim Arbeitnehmer einverlangen.

Veröffentlichung: 25. April 2024 / Ausgabe 17/2027

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