Wissen ist Trumpf

Die Mittagspause nutzten die Parkettfachleute für angeregte Diskussionen und einen Rundgang durch die Tischmesse «Produktion und Handel». Bild: Monika Hurni

Parkettverband.  Am 1. November tritt die neue SIA-Norm 253 in Kraft. Welche Vorteile diese für die Parkettleger mit sich bringt, und was sie mit Jassregeln zu tun hat, erfuhren die Fachleute am Dienstag vergangener Woche an der Herbstversammlung der ISP.

«Die neue SIA-Norm 253», das Fokusthema, welches auf der Einladung zur Herbstversammlung der Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt (ISP) eher nach einer trockenen Angelegenheit klang, lockte dennoch über 150 Teilnehmende ins Hotel Krone in Lenzburg AG. Und der Anlass gestaltete sich ausgesprochen informativ.

Konkret ging es um die erwähnte SIA-Norm sowie um die dazugehörenden Allgemeinen Vertragsbedingungen SIA 118/253. Den Unterschied stellte Rechtsanwalt Samuel Huwiler anschaulich dar: «SIA-Normen sind keine Gesetze, sie gelten nicht einfach so, sondern müssen im Voraus abgemacht werden.» Allerdings müsse man differenzieren. «Technische Normen wie die SIA-Norm 253 gelten landläufig als ‹anerkannte Regeln der Baukunde›», erklärt er. Sie kommen deshalb meist auch zur Anwendung, wenn sie nicht explizit vereinbart wurden. «Beim Jassen entspricht dies etwa der gängigen Regel ‹Stöck, Wys, Stich›.»

Anders sei dies bei der SIA 118/253. Dabei handle es sich um Rahmenbedingungen, also spezifische «Jassregeln», die mit der jeweiligen Jassrunde vor dem Spiel ausgemacht werden müssen.

Schutz der Parkettleger

Die neue Norm, welche am 1. November in Kraft tritt, ist aufgeteilt in generelle Informationen und separate Kapitel zu unterschiedlichen Belägen. Mark Teutsch, Geschäftsführer der ISP, rät den Mitgliedern dringend, sich bereits im Vorfeld mit den Normen auseinanderzusetzen und weist an der Versammlung auf einige wichtige Details hin: So etwa auf die Regelung über den Feuchtegehalt des Untergrunds, der bei beheizten Böden 0,3 % betragen darf. Man habe diesen Wert zum Schutz der Parkettleger so belassen. «Bei den Herstellerangaben sind oft 0,3 % angegeben, und diese sind den Normen übergeordnet», erklärt er den Entscheid, der im Vorfeld zu Diskussionen geführt hatte.

Verantwortung adressieren

Bei den Allgemeinen Bedingungen 118/253 wies Teutsch insbesondere auf einige Punkte hin, die neu verrechnet werden können. Nicht mehr in den Grundkosten inbegriffen sind etwa Feuchtigkeitsmessungen mit dem CM-Gerät, Anpassen von Hartsockelleisten an Wand und Boden, Transport bis zum Einbauort, bei Warenlieferung durch den Bauherrn, Schleifen des Untergrunds oder auch der Reinigungsschliff. «Das Problem ist nur, die ISP weiss das, die anderen nicht», sagt Teutsch und spricht damit ein allgemeines Thema an: Die Kommunikation.

«Sie haben einen Wissensvorsprung», sagt Samuel Huwiler, und rät den Anwesenden dringend dazu, den Bauherrn frühzeitig auf die neue Norm hinzuweisen und die Verantwortung «zu adressieren». Dies auch bei laufenden Projekten. Als Datum in Bezug auf die Gültigkeit der neuen Norm gilt die Einreichung des Baugesuches. Im Falle einer Projektänderung nach dem 1. November gelten jedoch die neuen Normen.

Sinkendes Unfallrisiko, schwerere Fälle

Ein weiteres Thema der Versammlung war die Unfallgefahr. Markus Scherrer, Agenturleiter der Suva Aarau, berichtete, dass seit 1988 mehr Unfälle in der Freizeit als im Betrieb verzeichnet werden. Das Fallrisiko sei bei Bodenlegern sinkend, die Schwere der Unfälle jedoch zunehmend, ergänzt Peter Meier, Sicherheitsexperte der Suva Luzern und Betreuer Branchenlösung Boden Fit. Im Vergleich mit den Schreinern sei die Anzahl der Betriebsunfälle immer noch höher, dafür komme es bei den Schreinern zu mehr Freizeitunfällen. «Bodenleger arbeiten so viel, dass sie gar keine Zeit haben für Freizeitunfälle», erklärte Mark Teutsch mit einem Augenzwinkern.

www.parkett-verband.ch

Monika Hurni

Veröffentlichung: 26. September 2024 / Ausgabe 39/2024

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