Wenn der Alte raus muss

Grosse Stripper bieten zwar viel Leistung, können aber aufgrund ihres Gewichts nicht überall eingesetzt werden.

Sanierung.  Der fachgerechte Rückbau von alten Bodenbelägen stellt hohe Anforderungen an den Bodenleger. Schwierigkeiten bereiten Materialien und Einbauverfahren, die früher zum Einsatz kamen. Aber auch neuere Beläge und Kleber haben ihre Tücken.

Bei grossen und kleinen Renovationen bietet es sich jeweils an, auch den Bodenbelag zu sanieren oder – falls nötig – komplett zu ersetzen. Um einen neuen Bodenbelag fachgerecht verlegen zu können, müssen allerdings die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Das beginnt mit einer vermeintlich einfachen Aufgabe – dem Entfernen des alten Belages.

Gemäss dem Parkettexperten Bernard Lysser von der ISP (Interessengemeinschaft der Schweizer Parkett-Industrie) gestaltet sich das aber zusehends schwieriger: «Insbesondere die neueren Beläge erfordern mehr Aufwand.» Das liegt daran, dass neben Teppichen und anderen weichen Belägen auch Parkett vermehrt mit elastischen Klebern auf den Estrich geklebt wird. «Ohne entsprechendes Gerät lässt sich dieser dann nur sehr schwer entfernen», ergänzt Lysser.

Herausforderung auch für Profis

Offeriert und plant ein Schreiner also beispielsweise den Umbau eines Badezimmers oder einer Küche inklusive Einbau eines neuen Parkettbelages, macht es sich bezahlt, genauso diese Aspekte zu berücksichtigen. «Gerade solche kleinen Aufträge gestalten sich oft schwieriger und heikler, als das Entfernen von grossflächigen Belägen», sagt Daniel Schibli von der Schibotech GmbH. Das Unternehmen hat sich auf das Entfernen von Bodenbelägen aller Art spezialisiert. Dass das Herausreissen von alten Belägen zu einer Herausforderung werden kann, bestätigt Schibli ebenfalls: «Wir erhalten auch Aufträge von professionellen Boden- und Parkettlegern. Diese wollen oder können manchmal nicht in die teils sehr kostspieligen Gerätschaften investieren.»

Die Rede ist von leistungsstarken Strippern, Schleif- und Fräsmaschinen, die für das rationelle Entfernen geklebter Bodenbeläge nötig sind. Nur für einige wenige Aufträge pro Jahr lohnt sich der Kauf solcher teuren Maschinen kaum – deshalb kann man sie auch mieten. Allerdings braucht es für deren Bedienung etwas Erfahrung, ansonsten kann schnell viel schiefgehen. «Zum Beispiel bei alten und spröden Estrichböden kann der unachtsame Einsatz von leistungsstarken Maschinen schnell zu Schäden am Aufbau führen», gibt Bernhard Lysser zu bedenken.

Zudem kann auch der Stripper oder die Schleifmaschine schnell Schaden nehmen. «Kürzlich haben wir einen alten Turnhallenboden entfernt. Wenn man da mit der Maschine nicht aufpasst und in eine der Bodenhalterungen für die Turngeräte hineinfährt, dann wird es teuer», berichtet Reto Koch, Geschäftsführer der Boden-Raus GmbH, die sich ebenfalls auf den Rückbau von Bodenbelägen spezialisiert hat.

Überraschungen trotz Vorbereitung

In jedem Fall ist es von Vorteil, die Situa- tion vor Ort genau unter die Lupe zu nehmen. Dazu gehören Punkte wie:

  • Bodenbelag
  • Art der Verklebung
  • Raumgrösse
  • Standort
  • Zugangsmöglichkeiten
  • Bewohnt oder unbewohnt

Solche Informationen sind entscheidend für die Wahl der richtigen Ausrüstung und das Einschätzen der Kosten. Denn die gros-sen Stripper und Schleifmaschinen wiegen mehrere Hundert Kilogramm und lassen sich nicht einfach ohne weiteres eine Treppe hochtragen. Und selbst mit der besten Vorbereitung läuft nicht immer alles nach Plan. Es gibt manchmal Fälle, in denen lässt sich der Belag mittels Stripper nicht vernünftig vom Estrich lösen. Dann bleibt nichts anderes übrig, als den ganzen Belag abzufräsen, was wiederum mehr Zeit und Aufwand beansprucht. Das ist zum Beispiel bei alten Laminatböden der Fall: «Früher wurden die auch geklebt und heute lassen sie sich nur mit erheblichem Aufwand entfernen», berichtet Schibli.

Asbest und andere Phänomene

Erheblich unproblematischer gestaltet sich die Entsorgung von alten Bodenbelägen, sie können in der Regel der KVA zugeführt werden. Vorsicht ist allerdings bei Kunststoffbelägen geboten, die vor 1990 eingebaut wurden. Damals kamen noch Materialien zum Einsatz, die mit Asbestfasern versetzt sind (siehe Box) . In den meisten Fällen dürfen solche Beläge nur durch zertifizierte Spezialfirmen entfernt und entsorgt werden. Fachleute erkennen diese Materialien an ihrer optischen Erscheinung. Bei Un- sicherheiten empfiehlt es sich allerdings, eine Probe zu entnehmen und von einem Labor überprüfen zu lassen. Diese Problematik ist den Fachleuten aber mittlerweile bekannt.

Dafür werden sie mit einem neuen Phänomen konfrontiert: Es kommt offenbar vermehrt vor, dass beschädigte Parkettböden entfernt werden müssen, die erst wenige Jahre alt sind. Die Schäden seien aber nicht etwa auf äussere Einflüsse oder mangelhafte Montagearbeit zurückzuführen. «Immer öfter ist die mangelnde Parkettqualität die Ursache dafür», bestätigt Daniel Schibli.

Siehe auch Artikel «Wenn aus günstig teuer wird» SchreinerZeitung Nr. 49/2012 Seite 12.

www.parkett-verband.chwww.schibotech.chwww.boden-raus.ch

Bis 1979 wurden in der Schweiz asbesthaltige Kunststoffbeläge für Wände und Böden hergestellt. Inwieweit danach noch asbesthaltige Beläge aus dem Aus- land eingeführt wurden, ist gemäss den zuständigen Stellen unklar. Neben as- besthaltigen Belägen wurden teilweise auch asbesthaltige Kleber verwendet.

Seit 1990 ist die Verwendung von As- best in der Schweiz generell verboten. Bei Böden, die nach 1990 eingebaut wurden, kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sie frei von Asbest sind. Vor dem Bearbeiten oder Entfernen von Boden- oder Wandbelägen ist, gestützt auf Art. 3 Abs. 1 der Bauarbeitenverordnung (BauAV), das Risiko der Freisetzung von Asbestfasern zu ermitteln. Welche Schutzmassnahmen für die Arbeiten zu treffen sind, hängt da- von ab, wie hoch das Potenzial zur Frei- setzung von Asbestfasern ist. Dieses wird beeinflusst durch den Belagstyp, den verwendeten Klebern sowie die Bearbeitungsweise. Die Beläge werden in zwei verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Beläge mit festgebundenem Asbest (Floor-Flex, Bild links)
  • Mehrschichtige Beläge mit schwachgebundenem Asbest (Cushion-Vinyl, Bild rechts)

Nur von der Suva anerkannte Sanierungsunternehmen dürfen Arbeiten ausführen, bei denen erhebliche Mengen von Asbestfasern freigesetzt werden können.

Detailliertere Informationen sowie Bro- schüren befinden sich auf der Website der Suva.

www.suva.ch/asbest

ph

Veröffentlichung: 26. September 2013 / Ausgabe 39/2013

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