Erneut Geldbusse für Beschlägehersteller


Erneut gebüsst: Hersteller von Fensterbeschlägen. Bild: Roto-Frank
Erneut gebüsst: Hersteller von Fensterbeschlägen. Bild: Roto-Frank
Fensterbeschläge. Nach der Schweizer Wettbewerbskommission hat nun auch die Europäische Kommission gegen neun europäische Hersteller von Fensterbeschlägen Geldbussen verhängt.
Wie schon die Weko festgestellt hatte, verstiessen die Unternehmen mit ihrer Beteiligung an einem Kartell, in dem sie gemeinsame Preiserhöhungen vereinbarten, gegen das EU-Kartellrecht.
Sie trafen von November 1999 bis Juli 2007 wettbewerbswidrige Absprachen und schadeten damit den Käufern von Fenstern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Bei den Kartellmitgliedern handelt es sich um die deutschen Unternehmen Roto, Gretsch-Unitas, Siegenia, Winkhaus, Hautau, Fuhr und Strenger sowie um die Unternehmen Maco (Österreich) und AGB (Italien).
Im Rahmen der von der Kommission 2006 angenommenen Kronzeugenregelung wurde Roto die Geldbusse vollständig erlassen, da dieses Unternehmen als erstes Informationen über das Kartell vorgelegt hatte. Die Geldbussen für Gretsch-Unitas und Maco wurden aufgrund ihrer Mitwirkung an der Untersuchung um 45 % bzw. 25 % ermässigt.
Das Kartell hatte direkte Auswirkungen auf Kunden im EWR, weil Beschläge wichtige Bestandteile von in Europa verkauften Fenstern und Fenstertüren sind. Dieser Markt wird auf mindestens 1 Mrd. EUR geschätzt. Die am Kartell beteiligten Unternehmen verfügen zusammengenommen über hohe Marktanteile im EWR. Ihr gemeinsamer Anteil am Markt für Dreh-Kipp-Beschläge liegt Schätzungen zufolge über 80%.
Das Kartell war gut organisiert und die Treffen verliefen in der Regel nach folgendem Muster: Die Kartellmitglieder trafen sich alljährlich in der dritten Novemberwoche bei den Tagungen der Fachverbände in Deutschland. Diese regelmässigen Treffen wurden als «Ständige Konferenz» bezeichnet.Am Morgen vor der offiziellen Tagung setzten sich die Beteiligten zusammen, um Preiserhöhungen für das Folgejahr festzulegen oder sich auf einen Materialteuerungszuschlag zu verständigen.
Im Laufe des folgenden Jahres trafen sich die Kartellmitglieder erneut, um einander über die verschiedenen Schritte zu informieren, mit denen sie die vereinbarte Preiserhöhung umgesetzt hatten. Auch die lokalen Vertriebsstellen in ganz Europa hatten regelmässige Kontakte, um den Erfolg des Kartells zu gewährleisten
Folgende Geldbussen wurden verhängt (Euro):
Gegen den Entscheid der Schweizer Wettbewerbskommission hatten SFS, Siegenia-Aubi und Paul Koch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese ist jedoch nach wie vor hängig.
Veröffentlichung: 10. April 2012
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