Erfolg im Kampf gegen die Beitragswillkür

Schweizer Familien profitieren von Kinder- und Aus-bildungszulagen. Bild: Fotolia

Prämien.  Die Sozialversicherungsanstalt Aargau war auf dem besten Weg, bei rund 200 Aargauer Schreinern den Beitragssatz der Familienausgleichskasse stark zu erhöhen. Die Ausgleichskasse Schreiner und die VSSM-Sektion Aargau intervenierten erfolgreich – und gehen in die Offensive.

Die Fakten schienen klar. In einem Schreiben kündigte die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau an, den Beitragssatz der Familienausgleichskasse für die VSSM-Mitglieder im Kanton Aargau von 1,35 % auf 1,60   % zu erhöhen und im Gegenzug den Beitragssatz der direkt der SVA angeschlossenen Betriebe von 1,35 % auf 1,29 % zu senken. Die Erhöhung hätte nicht weniger als rund 200 Aargauer Schreinerbetriebe betroffen.

Mit starken Argumenten gekämpft

Diese Marschrichtung der SVA stiess bei den Aargauer Schreinern und der Ausgleichskasse Schreiner auf heftigen Widerstand. Von «Diskriminierung» sprachen die Parteien und intervenierten bei der SVA Aargau. «Wir kämpften mit allen Mitteln und starken Argumenten gegen diese willkürliche Beitragserhöhung», schildert Hans Gatschet von der VSSM-Sektion Aargau – mit Erfolg.

Schliesslich musste die SVA nachgeben. Sie hat nun den Beitragssatz für die kommenden zwei Jahre für alle Kunden, auch für die Schreiner, auf 1,29 % festgesetzt. Mit ihrem grossen Einsatz konnten die Ausgleichs-kasse Schreiner und die VSSM-Sektion Aargau für die rund 200 betroffenen Aargauer Schreinereibetriebe Mehrkosten von rund 800 000 Franken, verteilt auf zwei Jahre, vermeiden. Mehr noch: «Mit der Reduktion des Beitragssatzes haben wir zusätzlich Einsparungen von rund 200 000 Franken erzielt», erklärt Urs Fischer, Direktor der Ausgleichskasse Schreiner zufrieden. «Wir sind glücklich darüber, dass die gemeinsame Intervention mit dem VSSM Aargau Früchte getragen hat.»

Einsatz für den Lastenausgleich

Den Schwung des Erfolges möchten die Parteien gleich für eine nächste Aktion nutzen. Bereits 16 Kantone haben nämlich branchenübergreifend einen Lastenausgleich für die Familienausgleichskasse erfolgreich eingeführt; der Kanton Aargau jedoch noch nicht. Diskriminierende Familienausgleichs- kassen-Beiträge sind also weiterhin möglich.

«Ein Lastenausgleich ist im Interesse der Gesamtheit aller Arbeitgeber und sozialpolitisch sinnvoll», ist Hans Gatschet überzeugt. Der VSSM Aargau möchte sich in den kommenden zwei Jahren dafür einsetzen, diesen Lastenausgleich auch im Kanton Aargau einzuführen. Damit könnten diskriminierende Beitragssätze auch in Zukunft vermieden werden.

www.akschreiner.chwww.vssm-aargau.ch

Familienausgleich

Welche Zulagen gibt es?

Die Familienzulagen umfassen:

  • die Kinderzulage, eine monatliche Geldleistung pro Kind bis 16 Jahre
  • die Ausbildungszulage, eine monatliche Geldleistung pro Kind in Ausbildung im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren
  • die Geburts- und Adoptionszulagen: In einzelnen Kantonen werden zudem Geburts- und Adoptionszulagen ausbezahlt.

Wer finanziert die Zulagen?

Die Familienzulagen werden folgendermassen finanziert:

  • Die Arbeitgebenden finanzieren die Familienzulagen, indem sie auf den von ihnen ausgerichteten AHV-pflichtigen Löhnen Beiträge an die Familienausgleichskasse entrichten. Der Beitragssatz ist je nach Kanton und Ausgleichskasse unterschiedlich.
  • Die Selbstständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen, indem sie auf ihrem AHV-pflichtigen Einkommen Beiträge an die Familienausgleichskasse entrichten. Die Beiträge werden nur auf dem Teil des Einkommens erhoben, der unter 148 200 Franken im Jahr liegt. Der Beitragssatz ist je nach Kanton und Familienausgleichskasse unterschiedlich.
  • Für Nichterwerbstätige sieht das Bundesgesetz über die Familienzulagen keine Beitragspflicht vor. Die Kantone können aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragspflicht einführen.

pet

Veröffentlichung: 14. April 2018 / Ausgabe 13/2018

Artikel zum Thema

10. April 2025

Die Sichtbarkeit unseres Berufes erhöhen

Nachgefragt

mehr
10. April 2025

Dachkampagne? Machen wir!

Dachkampagne.  Der VSSM startet eine neue Marketingkampagne zur Stärkung des Schreiner-handwerks. Die Kampagne dauert bis ins Jahr 2030 und ist ausschliesslich für VSSM-Mitglieder. In Deutsch und Italienisch umgesetzt, kann sie im ganzen Verbandsgebiet eingesetzt werden.

mehr

weitere Artikel zum Thema:

Verbandsinfo