Die rot-weisse Gefahr


Hinschauen: Die Gefahrenetikette zeigt auf einen Blick, wie gefährlich eine Chemikalie ist. Bild: Suva
Hinschauen: Die Gefahrenetikette zeigt auf einen Blick, wie gefährlich eine Chemikalie ist. Bild: Suva
Chemie. Wie gefährlich ist eine Chemikalie? Die Gefahrenkennzeichnung gibt darüber Auskunft. Nun wird das aktuelle Kennzeichnungssystem der EU und der Schweiz durch das neue, weltweit angewandte GHS-System ersetzt – auch Schreiner müssen dabei einiges beachten.
Von der Allergie bis zur Organschädigung: Wer mit Chemikalien arbeitet, setzt sich ernsthaften Risiken aus. Deshalb ist ein einheitliches Kennzeichnungs-System unabdingbar, welches die Benutzer über Gefahren informiert.
Die in der Schweiz und der EU gängigen orange-schwarzen Gefahrensymbole wurden 2015 durch das weltweit angewandte GHS-System (Globally Harmonized System; von der UNO eingeführte weltweite Ge- fahrenkennzeichnung für chemische Pro- dukte) ersetzt. Das GHS-System verwendet ebenfalls Piktogramme, allerdings keine Quadrate, sondern Rauten mit rotem Rand und weissem Hintergrund, je nach Gefährdungsgrad ergänzt mit den Begriffen «Achtung» oder «Gefahr». Zudem liefert es ausführlichere Informationen nicht nur zu verschiedenen Gefahren, sondern auch zu entsprechenden Schutzmassnahmen.
Im Interesse ihrer eigenen Sicherheit tun Anwender gut daran, die gesamte Gefahrenkennzeichnung zu lesen, statt nur die Piktogramme zu berücksichtigen. Zudem müssen die auf der Kennzeichnung genannten Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Für weitere Informationen stehen auf die jeweiligen Chemikalien angepasste Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung. Hersteller, Importeure und Händler müssen diese den Endverbrauchern mit dem Wechsel zur GHS-Kennzeichnung abgeben. Produkte mit alter Kennzeichnung dürfen noch bis am 31. Mai 2017 verkauft werden. Bereits gekaufte Produkte dürfen über dieses Datum hinaus aufgebraucht werden.
Andreas reizt nicht mehr
Das GHS-System verwendet eine etwas detailliertere Bildsprache als das bisherige. So verschwindet etwa das Andreaskreuz für die Gefahrenbezeichnungen «Reizend» und «Gesundheitsschädigend» und wird durch zwei neue Piktogramme – «Vorsicht – Gefährlich» (Ausrufezeichen) bzw. «Gesundheitsschädigend» (Torso) – ersetzt.
Behälter mit Gasen unter Druck müssen neu ebenfalls mit einem Piktogramm versehen werden. Dies gilt für verdichtetes, verflüssigtes, tiefgekühlt verflüssigtes oder gelöstes Gas.
Schreiner verwenden Chemikalien für unterschiedlichste Anwendungen, insbesondere als Bestandteil von Klebstoffen. Dabei bergen manche Klebstoffe kaum Gefahrenpotenzial. Andere hingegen, etwa PUR-Klebstoffe, können zu Schädigungen innerer Organe führen und Krebs verursachen. Diese Klebstoffe können zudem bereits in kleinsten Mengen Allergien hervorrufen. Die Auswirkungen dieser Gefahren werden zwar erst nach längerer Aufnahme sichtbar, wiegen dafür aber oft schwerer.
Andere Vorschriften oder Auflagen – etwa zur Lagerung, zur Arbeitssicherheit oder zum Ableiten von Stoffen ins Abwasser – sind vom GHS-System indirekt betroffen. Ausschlaggebende Kriterien für gewisse Bestimmungen wurden in einigen Fällen an das neue System angepasst.
Keinen Einfluss hat die GHS-Kennzeichnung hingegen auf Verbote von einzelnen Stoffen.
www.cheminfo.chwww.chemsuisse.chwww.suva.ch/ghs
Veröffentlichung: 11. Februar 2016 / Ausgabe 6/2016