Die Bedeutung des Umwandlungssatzes


Legt der Versicherte von sich aus mehr Geld in die Kasse, kann er seine Rente erhöhen. Bilder: Fotolia
Legt der Versicherte von sich aus mehr Geld in die Kasse, kann er seine Rente erhöhen. Bilder: Fotolia
Pensionskasse. In der beruflichen Vorsorge wird während der Versicherungszeit ein Altersguthaben angespart und verzinst. Die Pensionskasse Schreiner informiert, was der Umwandlungssatz mit dem Guthaben zu tun hat.
Bei der Pensionierung entscheidet die versicherte Person, ob sie das Altersguthaben in Rente, ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen möchte. Die Höhe der Altersrente hängt vom Umwandlungssatz ab, mit dem das vorhandene Altersguthaben multipliziert wird.
Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Guthabens wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Rahmen der ersten BVG-Revision wurde er schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass mit dem aktuellen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ein Kapital von 100 000 Franken in eine lebenslange Rente von 6800 Franken pro Jahr respektive 566.65 Franken pro Monat umgerechnet wird.
Spart der Versicherte in seiner aktiven Zeit mehr oder kauft er sich freiwillig zusätzlich ein, besteht bei der Pensionierung ein höheres Altersguthaben, als das Gesetz vorgibt. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von aktuell 6,8 Prozent gilt nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens. Der Umwandlungssatz für das überobligatorische Guthaben kann von den einzelnen Pensionskassen individuell festgelegt werden. Oft ist er deutlich niedriger als für das obligatorische Guthaben mit weiterhin sinkender Tendenz.
Die Pensionskasse Schreinergewerbe (PKS) kann auf ein erfreuliches Jahr 2017 zurückblicken. Die Beitragsordnung unserer Pensionskasse, die Verzinsung der Altersguthaben sowie die Umwandlungssätze gelten als äusserst attraktiv. Die günstigen Beiträge und die vorteilhaften Leistungen äussern sich in einem stetigen Zuwachs des Versichertenbestandes.
Aufgrund der gesunden finanziellen Situation unserer Pensionskasse hat die Versicherungskommission beschlossen, im Jahr 2018 unverändert einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für das ganze Altersgut- haben zu gewähren. Der Umwandlungssatz gilt für Frauen im Alter 64 und Männer im Alter 65.
Auch für die Zukunft hat die PKS eine optimale Lösung gefunden. Ab dem 1. Januar 2019 gilt für den Anteil des Altersguthabens bis zu einer Höhe von 500 000 Franken weiterhin ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Der Anteil des Altersguthabens über 500 000 Franken wird mit 5,2 Prozent umgewandelt.
Eine periodische Überprüfung der Pensionskassenlösung ist zu empfehlen. Die Pensionskasse Schreiner berät ihre Kunden und Kundinnen gerne und unterstützt sie dabei, die beste individuelle und massgeschneiderte Vorsorgelösung für selbstständig Erwerbende und Betriebe zu finden.
Pensionskasse Schreiner
Ifangstrasse 8
8952 Schlieren
Telefon +41 44 253 93 92
Fax +41 44 253 93 94
info[at]pkschreiner[dot]ch
www.pkschreiner.ch
Veröffentlichung: 29. März 2018 / Ausgabe 13/2018
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