Damit’s niemandem eine schmiert

Alle elektrischen Geräte in einem Betrieb müssen regelmässig nach Schäden überprüft werden, damit keine Elektro-Unfälle passieren. Bild: Sven Bürki

Geräteprüfung.  Alles was Kabel, Akku oder Stecker hat in einer Schreinerei, muss betriebssicher sein und darf niemanden gefährden. Seit 2018 gibt es entsprechende, in der Zwischenzeit normierte Prüfregeln. Wie oft geprüft wird, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Das unbedarfte Kind mit der «Lismernadel» in der Steckdose ist der Klassiker. Doch Stromschläge können einen auch in der Werkstatt oder auf der Baustelle ereilen. Da ein durchgescheuertes Kabel, hier ein Stecker, bei dem die Erdung nicht mehr richtig angeschlossen ist. So ein plötzlicher Zwick kann sich in einem vergleichsweise harmlosen Kräuseln im Körper äussern, im schlimmsten Fall aber tödlich enden.

Daher schreibt die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VuV) vor, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich sei, den Mitarbeitern sichere elektrische Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Unter den Begriff «elektrische Arbeitsmittel» fällt alles, was Kabel, Akku oder Stecker hat, angefangen von der Kabelrolle oder der Steckerleiste über alle Handmaschinen bis hin zu Hobel- und Kehlmaschine, die über ein eingestecktes Kabel mit Strom versorgt werden.

In Eigenregie oder extern

Seit 2018 steckt die SNR 462638 den Rahmen ab für die «Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung von elektrischen Geräten». Das Regelwerk wird Ende Jahr von einer Richtlinie abgelöst. Der Name ändere zwar, doch der Inhalt bleibe gleich, wie Daniel Hofmann vom Fachverband Electrosuisse sagt (siehe Kasten). Den Unternehmern steht es grundsätzlich frei, wie sie die regelmässige Überprüfung sicherstellen. Sie können die Checks in Eigenregie durchführen oder aber dazu eine der spezialisierten Firmen beauftragen, die sich im Internet finden lassen. «Das hängt natürlich von der Grösse des Betriebes ab und ob er selbst genügend Kapazität hat dafür», sagt Hofmann.

Individuelle Prüfzyklen

Während es für besonders sensible Branchen, wie etwa das Gesundheitswesen, festgelegte Prüfzyklen gibt, gilt für Gewerbebetriebe die Eigenverantwortung. Als Grundsatz gilt: Je häufiger eine Maschine oder ein Gerät in den Einsatz gelangt, desto häufiger sollte es angeschaut werden – mobile Handmaschinen sicher öfters als die in der Werkstatt stehenden Maschinen. «Was schädigenden Einflüssen oder mechanischer Abnützung ausgesetzt ist, sollte nach einem vorgegebenen Plan geprüft werden», sagt Hofmann.

In den Richtlinien gibt es zu den Prüfintervallen eine tabellerische Entscheidungshilfe, welche sich auf den Einsatzort und die -häufigkeit abstützt. Bei wenig beanspruchten Geräten kann das Intervall durchaus mehrere Jahre betragen.

Sichtprüfung ist die wichtigste Prüfung

Die Prüfung selbst ist keine Hexerei, nämlich zunächst eine Sichtprüfung. «Das ist zugleich auch die wichtigste Prüfung», sagt Hofmann. Sitzen die Stecker fest? Hat das Kabel Scheuerstellen? Sitzt der Akku satt im Gerät? Lottert irgendwo etwas? Auch die Nase kann Hinweise geben, wenn mit dem Elektromotor etwas nicht mehr stimmt. Die korrekte Überprüfung erfordert anschliessend verschiedene Messungen, zum Beispiel der Schutzleiterverbindung oder des Isolationswiderstandes.

Routinemässige Sichtprüfungen können vom Arbeitgeber an die Benutzer delegiert werden, was im Arbeitsalltag durchaus sinnvoll ist. Alle im Betrieb müssen die Devise kennen. Und sie müssen festgestellte Schäden eigenverantworlich der zuständigen Person, etwa einem Magaziner, melden, damit das Gerät repariert oder Kabel sowie Stecker nötigenfalls ausgewechselt werden.

Prüfung und Reparatur protokollieren

Wichtig ist, dass die Prüfung und allfällige Reparaturen protokolliert werden. «Da geht es dann letztlich um die Frage einer möglichen Haftung seitens des Arbeitgebers, falls trotzdem mal ein Unfall geschieht», sagt Hofmann. Werden Geräte zur Reparatur auswärts gegeben oder wird der Schaden in der Werktstatt von einer externen Firma behoben, so muss der Reparaturbetrieb versichern, dass die Geräte wieder gefahrlos betrieben werden können. Auf die Liste der zu kontrollierenden Geräte gehören notabene nicht nur Stichsägen, Schleifmaschinen oder Akkuschrauber, sondern auch der Wasserkocher und die Kaffeemaschine im Pausenraum.

Betrifft nicht die Hausinstallationen

Nicht in die direkte Eigenverantwortung des Schreiner-Unternehmers gehört dagegen die Überprüfung der fest im oder am Betriebsgebäude installierten Elektroanlagen, also Sicherungskasten, Steckdosen etc. «Hier ist die periodische Kontrolle gesetzlich verankert und der Betriebsinhaber wird durch das energieliefernde Werk zur Überprüfung der Installationen aufgefordert», sagt Hofmann. Dies sei gesetzlich so verankert.

www.electrosuisse.ch

Neue Grundlage ab Anfang 2023

Aus SNR 462638 wird SNG 482638

Die seit 2018 massgebende Regelung zur regelmässigen Überprüfung von Elektrogeräten heisst ab Anfang nächsten Jahres SNG 482638. Von der Sache her ändere sich aber nur sehr wenig, sagt Daniel Hofmann von Electro- suisse, dem Fachverband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik. Das «R» in SNR steht für Regel. SNRs hätten nur eine beschränkte Laufzeit, erklärt Hofmann. Da in der Zwischenzeit übergeordnete, in der EU und der Schweiz geltende Normen – SN EN 50678 und SN EN 50699 – in Kraft getreten sind, werden die Regeln für Geräteüberprüfungen nun in eine Richtlinie überführt, englisch Guideline, daher das «G» in der neuen Bezeichnung.

Stefan Hilzinger, hil

Veröffentlichung: 24. November 2022 / Ausgabe 47/2022

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