Corona reduziert Prämien

Bild: Pixabay

Corona-Pandemie. Versicherte der Suva können sich voraussichtlich im Jahr 2022 auf eine Reduktion der Prämien freuen. Dies, weil sich im Corona-Jahr weniger Unfälle ereignet haben.

Die Suva erwartet, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie in einigen Branchen weniger Unfälle ereignen werden. Das führe dazu, dass in den entsprechenden Risikoklassen für das Jahr 2020 tiefere Kosten anfallen würden, schreibt die Schweizerische Unfallversicherung in einer Mitteilung. Die daraus resultieren Prämienüberschüsse in der Berufsunfallversicherung als auch in der Nichtberufsunfallversicherung werden nun den Versicherten mit der Prämie 2022 gutschreiben. Das heisst, alle Betriebe der gleichen Branche erhalten im Verhältnis zu ihrer Nettoprämie die gleiche prozentuale Reduktion.

Das BAG intervenierte

Zu Beginn der Corona-Pandemie gab die Suva bekannt, sie wolle im Rahmen einer Corona-Sonderregelung auf einen Teil der Prämien rückwirkend verzichten. Konkret hätte es dabei um die Prämien der versicherten Löhne, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind, gehandelt. Mit diesem Vorgehen war das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aber nicht einverstanden. Es verlangte eine Lösung, die mit den anderen Unfallversicherungen für alle Branchen und Versicherten umsetzbare ist. Die neue Gangart sei nun vom Suva-Rat beschlossen und vom BAG gutgeheissen worden.

Erstattung der Prämienüberschüsse

Wie hoch die Prämienüberschüsse ausfallen werden, könne man erst Anfang 2021 mitteilen, wenn das Unfalljahr 2020 abgeschlossen ist und die definitiven Lohnsummen 2020 bekannt sind, schreibt die Suva weiter. Die Erstattung der Prämienüberschüsse erfolge dann als Abzug auf der Bruttoprämie im Rahmen der Prämienbemessung für das Jahr 2022.

Hier geht’s zur gemeinsamen Stellungnahme des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und der Suva.

Isabelle Spengler

www.suva.ch

Veröffentlichung: 20. November 2020

Artikel zum Thema

19. September 2024

Alles, was Recht ist: Probearbeiten

Alles, was Recht ist: Probearbeiten vor einer Anstellung ist im Trend. Doch welche Regeln gelten in einem solchen Fall?

mehr
16. September 2024

Zwei Basler Schreinereien spannen zusammen

Nachfolgeregelung. Die Stadtbasler Schreinereien Voellmy und Tschudin bündeln ihre Kräfte für die Zukunft. Die 1895 gegründete Voellmy AG wird ab dem 1. Januar 2025 ihre Kompetenzen und ihre operativen Tätigkeiten im Privatkundenbereich in das neu geschaffene Dienstleistungsangebot «Holzmanufaktur Voellmy» der 85-jährigen Tschudin AG einbringen.

mehr

weitere Artikel zum Thema:

ArbeitssicherheitWirtschaft