Brandschutzregister wird weitergeführt


Das Brandschutzregister soll weiterhin einen Mehrwert für alle Beteiligten bringen. Bild: VKF
Das Brandschutzregister soll weiterhin einen Mehrwert für alle Beteiligten bringen. Bild: VKF
Brandschutz. In Zukunft ist für das Inverkehrbringen von harmonisierten Brandschutztüren nur noch eine Leistungserklärung nötig. Für die Feuerversicherung gibt es aber verschiedene Gründe, weshalb sich ein Eintrag im Brandschutzregister weiterhin lohnen soll.
Im Moment sieht es zwar nicht danach aus, als ob die Norm EN 14351-2 für Innentüren bald harmonisiert wird. Sobald dies aber der Fall ist, braucht es für das Inverkehrbringen von Brandschutzinnentüren keine «VKF Anerkennung» in Form einer VKF-Nummer mehr. Diese ist dann nur noch für Produkte, die nicht von einer harmonisierten Norm erfasst sind, nötig.
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) führt das bekannte Brandschutzregister aber dennoch weiter. Es soll auch im Türenbereich als Nachweis für die Anwendung sowie als Informationsplattform für Bauherren, Architekten, Planer, Behörden, Händler und Fachfirmen dienen.
Gemäss der VKF soll ein Eintrag im Register in Form einer «VKF Technischen Auskunft» für die Unternehmen ein Vorteil sein. Dadurch würden deren Produkte für einen grossen Nutzerkreis zugänglich. Denn Leistungserklärungen und Einbauvorschriften zu Produkten, die europäisch harmonisiert sind, werden zwar von den Brandschutzbehörden der Schweiz akzeptiert. «Mit einer ‹VKF Technischen Auskunft› entfällt jedoch der mühsame und zeitaufwendige Weg, diese Dokumente mehrmals einzureichen und durch die jeweils zuständige Brandschutzbehörde für das konkrete Bauprojekt prüfen zu lassen», teilt die VKF mit.
Damit eine Brandschutztür in das Register aufgenommen wird, muss der Antragsteller sämtliche Dokumente an die Geschäftsstelle der VKF einsenden. Diese prüft sie dann auf ihre Vollständigkeit und Anwendbarkeit nach den Brandschutzvorschriften, bevor eine Fachkommission den Antrag beurteilt. Anschliessend geht er im Moment noch in die Vernehmlassung bei den Kantonen. Gibt es dort keine Einwände, wird die «VKF Technische Auskunft» ausgestellt. Das Verfahren dauert jeweils etwa drei bis fünf Monate. Der Ablauf wird aber demnächst angepasst, und ab 2020 soll die kantonale Vernehmlassung entfallen.
Für Türen und Tore mit Feuer- oder Rauchschutzeigenschaften kostet dieser Prozess 1400 Franken in der Basisversion. Der Eintrag ist dann für fünf Jahre gültig, eine Verlängerung kostet 800 Franken. Wichtig zu wissen ist, dass die Preise für ganze Produktefamilien gelten. Für zusätzliche Optionen innerhalb dieser Familien, wie beispielsweise Verglasungen oder Doppelflügel, werden Aufpreise verrechnet. Die Preisliste, das Ablaufdiagramm sowie weitere Informationen sind auf der Website des Brandschutzregisters abrufbar.
Laut VKF seien viele Türenhersteller im Moment noch etwas zurückhaltend, weil die Harmonisierung der Norm noch in der Luft hängt. Dennoch habe man bereits zwei «Technische Auskünfte» erstellen können und weitere seien in Arbeit.
Bei der VKF ist man überzeugt, dass dieses Register auch in Zukunft seine Berechtigung hat. Eine Umfrage bei über 1000 Entscheidungsträgern hat offenbar ergeben, dass 85 Prozent der Befragten die «VKF Technische Auskunft» als Mehrwehrt gegenüber den Leistungserklärungen der Hersteller betrachten.
Der Erfolg des Registers hängt letztendlich von den Nutzern und Anbietern ab. Denn für Türenhersteller mit einer relativ grossen Produktevielfalt bedeuten solche Einträge einen nicht unerheblichen, finanziellen Mehraufwand, welcher durch einen geringeren Zeitaufwand bei der Anwendung wettgemacht werden muss.
www.bsronline.chVeröffentlichung: 14. November 2019 / Ausgabe 46/2019
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