Augen auf beim Abreissen


Auch ein 100-jähriges Haus kann belastet sein: Die Informations-pflicht über Schadstoffe gilt für alle Liegenschaften, die vor 1990 gebaut wurden. Bild: SZ, Andreas Reinhart
Auch ein 100-jähriges Haus kann belastet sein: Die Informations-pflicht über Schadstoffe gilt für alle Liegenschaften, die vor 1990 gebaut wurden. Bild: SZ, Andreas Reinhart
Schadstoffe. Der Bund nimmt mit einer neuen Verordnung die Hauseigentümer in die Pflicht: Vor einer Sanierung oder einem Abriss müssen diese im Detail abklären, welche Schadstoffe sich in ihrem Haus verbergen. Eine Vorgabe mit Folgen – auch für Schreiner.
Seit diesem Jahr gilt eine neue Verordnung des Bundes, die auch in Schreinerkreisen für Gesprächsstoff sorgen dürfte. Laut der «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (bisher: «Technische Verordnung über Abfälle») muss bei allen Sanierungs-, Umbau- und Rückbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, eine Schadstoffabklärung gemacht werden. Bei diesen Gebäuden könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie Schadstoffe wie Asbest, PCB, PAK oder Schwermetalle enthalten, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) auf seiner Homepage mitteilt. Dies gelte auch für Gebäude aus der Vorkriegszeit, bei welchen diese Schadstoffe unter Umständen im Rahmen von Sanierungsarbeiten eingebracht worden seien.
Wie aber müssen Hausbesitzer bzw. Handwerker vorgehen, wenn ein Umbau, eine Sanierung oder ein Abriss ansteht? «Bei grös- seren Projekten fordern die Behörden im Rahmen der Baubewilligung in der Regel einen Gebäudecheck ein», sagt Hans-Jörg Zuberbühler von der auf Umweltmanagement spezialisierten Beratungsfirma HPB Consulting in Zürich. «Bei kleineren Aufträgen kann das auch bilateral geregelt werden. Der Auftraggeber kann selber eine Probe nehmen und ins Labor schicken, wenn er die Sicherheitsmassnahmen bei Probenahme und Verpackung beachtet.» So oder so: Das Wichtigste sei, so der Fachmann, dass die Handwerker bei jedem Auftrag von einer geklärten Schadstoffsituation ausgehen können.
Mit dieser Verordnung nimmt der Bund die Hausbesitzer in die Pflicht: So sind nicht mehr nur Unternehmer und Arbeitnehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich, sondern neu auch die Auftraggeber. Sie sind ebenso verpflichtet, Gefährdungen der Handwerker durch Schadstoffe zu vermeiden. Die mit der Schadstoffabklärung verbundenen Kosten seien dabei Sache der Hausbesitzer, so Zuberbühler, ein Gebäudecheck für ein Einfamilienhaus schlage mit ca. 2000 bis 3000 Franken zu Buche. Den Schreinern sei an dieser Stelle die Broschüre «Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln» ans Herz gelegt, bestellbar auf der Suva-Homepage.
Veröffentlichung: 23. Juni 2016 / Ausgabe 25/2016
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