Allgemeinbildung behält den Stellenwert beim QV


Blick in eine Schreinerklasse in Zürich. Bild: Michi Läuchli
Blick in eine Schreinerklasse in Zürich. Bild: Michi Läuchli
Grundbildung. Die Schlussprüfung im allgemeinbildenden Unterricht bleibt Bestandteil des Qualifikationsverfahrens (QV). Die Kantone entscheiden neu, ob diese schriftlich oder mündlich durchgeführt wird.
Die Allgemeinbildung (ABU) macht bei einer beruflichen Grundbildung neben der Prüfung der Berufskenntnisse und der praktischen Prüfung 20 Prozent des Qualifikationsverfahrens aus. Seit mehreren Jahren erarbeitet der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt eine Revision der Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung. Diese soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
In Absprache mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nun entschieden, dass – zusätzlich zur Erfahrungsnote und zur vertiefenden Schlussarbeit – im allgemeinbildenden Unterricht (ABU) weiterhin eine Schlussprüfung durchzuführen ist. Der Ersatz der schriftlichen Schlussprüfung durch eine vertiefte Schlussarbeit in Kombination mit einer mündlichen Prüfung war bei den Verhandlungen der kontroverse Punkt gewesen.
Deshalb sollen nun die Kantone die Prüfungsform festlegen. Sie können weiterhin schriftliche oder neu mündliche Schlussprüfungen durchführen. Diese Lösung trägt laut Medienmitteilung der Zusammenarbeit in der Berufsbildung Rechnung und ermöglicht es, kantonale bildungspolitische Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen.
Monika Hurni
Veröffentlichung: 12. März 2025 / Ausgabe 10/2025
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