Absturzsicher mit ESG?
Ein Schnitt – und das 50 kg-Gewicht donnert aus 30 cm Fallhöhe in das Einscheibensicher-heitsglas. Bild: SchreinerZeitung
Ein Schnitt – und das 50 kg-Gewicht donnert aus 30 cm Fallhöhe in das Einscheibensicher-heitsglas. Bild: SchreinerZeitung
Sicherheit. Die vergangene Woche durchgeführte Einzelteilprüfung brachte es an den Tag: ESG bringt nicht nur theoretisch die Linienlasten für absturzsichere Gläser, sondern auch praktisch. Für den Fensterbauer ändert sich aber nichts, nach wie vor ist VSG das Mass der Dinge.
Absturzsicherung mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) anstelle von Verbundsicherheitsglas (VSG): Geht das?
Das klärte letzte Woche ein Pendelfallversuch in einem öffentlichen Gebäude in der Ostschweiz. Die Antwort nach dem Test lautet: Ja, aber! Die Prüfung mit der Versuchsanlage des GBD Labs aus Dornbirn hatte das zuständige Hochbauamt und das Arbeitsinspektorat verlangt, um letzte Zweifel an der Tauglichkeit der eingesetzten Gläser auszuräumen. Dass in besagtem Gebäude ESG-Elemente anstelle der sonst üblichen VSG-Aufbauten zum Einsatz kommen, ist nur dem Entgegenkommen des zuständigen Hochbauamtes zu verdanken.
Dabei ist die Ausgangslage eigentlich klar: Die einschlägige Norm SIA 261, Statik im Hochbau, definiert nur eine minimale Linienlast, die ein Geländer auszuhalten hat. Von der Glasart spricht die Norm nicht. Die vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (Sigab) herausgegebenen Empfehlungen geben aber für den Bau von Brüstungen und bei absturzsicheren Gläsern die Verwendung von VSG vor. Die rechnerische Belastbarkeit von ESG ist aber deutlich höher als die von VSG. Warum setzt man dann das deutlich teurere VSG ein? Der Schlüssel liegt bei der Resttragfähigkeit. Das Institut vertritt die Meinung, dass der Personenschutz nur gegeben sei, wenn das Glas nach einem Bruch an Ort bleibt und die Schutzaufgabe übernimmt. Das ist im Übrigen auch die gängige Lehrmeinung. Mit der Gefahrenprüfung gelang es den Planern nun, zu zeigen, dass es dank höheren Belastungswerten erst gar nicht zum Bruch kommen kann und die Resttragfähigkeit damit hinfällig scheint.
Wie sich solche Prüfungen auf die Glas- und Fensterbranche auswirken, ist schwierig zu sagen. Es gilt aber festzuhalten, dass die Prüfung in Weinfelden eine Einzelteilprüfung war und keine Präjudiz auf den gängigen Stand der Technik hat. Wer Absturzsicherheit mit den geforderten Linienlasten nachweisen muss, ist nach wie vor auf den Einsatz von VSG angewiesen. Einzelteilprüfungen lohnen sich nur dann, wenn es um eine grosse Anzahl gleichformatiger Scheiben in exakt der gleichen Einbauart geht. Ausserdem braucht es immer ein Entgegenkommen des Bauherrn, der den nicht dem Stand der Technik entsprechenden Einsatz akzeptiert. Bereits heute wird das Thema aber in Kommissionen mit Vertretern aller beteiligten Verbände kontrovers diskutiert und das Potenzial der Entwicklungsmöglichkeiten abgeschätzt.
Veröffentlichung: 11. April 2013 / Ausgabe 15/2013
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