Neonröhren vor dem Aus

Kompakte Leuchtstofflampen sind bald passé. Bild: Pixabay

Verbot.  Mit der Energiestrategie 2050 übernimmt die Schweiz die EU- Ökodesign-Verordnung, die giftige Stoffe in Leuchtmitteln begrenzen will. Das bedeutet das absehbare Ende der Leuchtstofflampen.

Ab 2023 gelten wichtige neue Anforderungen für die allgemeine Beleuchtung, dabei geht es um die in den Leuchtmitteln befindlichen Schadstoffe wie Quecksilber. Die neuen Anforderungen zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten übernimmt die Schweiz identisch von der EU, basierend auf der Richtlinie 2011/65/EU.

Ausphasung absehbar

Nach dem 24. Februar dürfen Restbestände von kompakten sowie ringförmigen Leucht- stofflampen zwar noch verkauft werden, der Import ist danach allerdings verboten. In einem weiteren Schritt dürfen ab dem 24. August lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 ebenfalls nur noch abverkauft und nicht mehr importiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verfügbarkeit der Leuchtmittel begrenzt ist, weil namhafte Hersteller keine Lager in der Schweiz füh-ren, wie Recherchen zeigen. Die sogenannte «Ausphasung» ist im Grunde nichts anderes, als ein schrittweises Verkaufsverbot von Leuchtmitteln aufgrund strengerer Richt-linien. Zuerst wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln erhöht, nun führen die strengeren EU-Richt- linien zur Beschränkung von Schadstoffen in Leuchtmitteln zu einem rascheren Ende der Leuchtstoffröhre.

Mehr zum Thema gibt es in diesem Dossier.

Wichtige Ausnahmen

Vom neuen Gesetz ausgeschlossen sind allerdings zahlreiche Leuchtmittel, die bei Spezialanwendungen zum Einsatz kommen. Unter anderem sind dies Ofenbeleuch- tungen, Not- und Signalbeleuchtungen, UV-Strahler, farbige Lampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung, Pflanzen- und Insekten- lampen.

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Michi Läuchli

Veröffentlichung: 01. Februar 2023 / Ausgabe 4/2023