Nachweislich gut
Ab 1. Juli müssen die Eigenschaften der Aussentüren genau deklariert werden. Bild: Frank Türen AG
Ab 1. Juli müssen die Eigenschaften der Aussentüren genau deklariert werden. Bild: Frank Türen AG
Leistungserklärung für Aussentüren. Ab 1. Juli sind für Fenster und Aussentüren gemäss Bauproduktegesetz Leistungserklärungen zu erstellen. Grundlage dazu sind das im Jahr 2014 in Kraft gesetzte Bauproduktegesetz sowie die betreffende Produktnorm.
Mit dem neuen Bauproduktegesetz wurde 2014 festgelegt, dass für Bauprodukte, die über eine bezeichnete und harmonisierte Norm verfügen, eine Leistungserklärung zu erstellen ist. Dies trifft ab 1. Juli 2015 auf Fenster und Aussentüren zu. Gültig ist hier die Produktnorm SN EN 14351-1+A1: «Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1».
Die Leistungserklärung gibt Auskunft über die Leistungseigenschaften (Wärmedurchgangskoeffizient, Schallschutz, Schlagregen- dichtheit und so weiter) des entsprechenden Bauteils und enthält Informationen über den Hersteller, die Produktzertifizie-rungsstelle sowie auch das zur Anwendung gelangte System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Qualitätssicherung).
Alle Hersteller – darunter fallen auch Schreinereien, die Türen und Fenster selber auf deren Leistungswerte geprüft haben, und Betriebe, die sich als «Lizenznehmer» auf die Grundlagen eines «Lizenzgebers» abstützen – haben dem Abnehmer des Produktes eine Leistungserklärung zur Verfügung zu stellen. Im ersten Fall erstellt der Hersteller seine Leistungserklärung aufgrund eigener Prüfberichte, im zweiten Fall wird der «Lizenznehmer» sich auf die Musterleistungserklärungen seines «Lizenz- gebers» abstützen können.
Zurzeit sind die Produzenten von Aussen-türrohlingen in Zusammenarbeit mit dem Holzwerkstoffhandel daran, die entsprechenden Grundlagen für die Erstellung der Leistungserklärung aufzubereiten. Das Ziel soll sein, dass dem Schreiner eine einfache Lösung angeboten werden kann, wie er seiner Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung nachkommen kann.
www.bbl.admin.chwww.tueren.chDer VSSM hat Haustüren beziehungsweise Aussentüren mit nachgewiesenen Leistungseigenschaften entwickelt. Diese werden der Branche nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Verfügung gestellt. Die VSSM-Aussentür gewährleistet ein breites Einsatzgebiet und grosse Designfreiheit. Zudem macht sie eine hohe betriebseigene Wertschöpfung möglich durch weitgehende Eigenproduktion. Detaillierte Informationen gibt es auf der VSSM-Internetseite unter «Technik» und «Lizenzprodukte zum Nachbau».
www.vssm.chVeröffentlichung: 25. Juni 2015 / Ausgabe 26-27/2015
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