Lohnprogramm


Das Lohnprogramm der Swiss-Soft Solutions GmbH hat alle Tests für das neue Swissdec-Zertifikat 4.0 bestanden. Somit können die monatlichen Quellensteuermeldungen ab 1. Januar 2015 über das Internet via Einheitlichem Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM/QST) eingereicht werden. Mit der elektronischen Verarbeitung der Quellensteuerdaten werden Aufwand sowie die Gefahr von Übertragungsfehlern stark reduziert. Unter «ELM Quellensteuer 4.0» sind die Quellensteuerabrechnungen monatlich vorzunehmen. Die Quellensteuerdaten werden dabei direkt aus der Lohnbuchhaltung über den Distributor den anspruchsberechtigten Kantonen zugestellt, welche anschliessend die entsprechenden Rechnungsstellungen veranlassen.
Allfällige Fehler oder Anpassungen der quellensteuerrelevanten Daten werden vom jeweiligen Kanton via «ELM» zurückgemeldet und automatisch in Swiss-Salär eingepflegt. Zudem wurde mit der Version 4.0 auch das Meldeverfahren mit den AHV-Ausgleichskassen eingeführt. Dies bedeutet, dass Ein- und Austritte von Mitarbeitern automatisch im Lohnprogramm via «ELM» an die Ausgleichskasse gemeldet werden können.
Swiss-Soft Solutions GmbH
9014 St. Gallen
www.swiss-soft.chVeröffentlichung: 26. Februar 2015 / Ausgabe 9/2015
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