Ausphasung Leuchtmittel


Bild: Pixabay
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Ab 2023 gelten in der Schweiz wichtige neue Anforderungen an Leuchtmittel. Dabei geht es um die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wie zum Beispiel Quecksilber, Blei oder Cadmium.
Die Schweiz übernimmt damit die Anforderungen die von der EU eingeführten Richtlinien 2011/65/EU identisch.
Nach dem 24. Februar dürfen Restbestände von kompakten- sowie ringförmigen Leuchtstofflampen zwar noch verkauft werden, der Import ist danach allerdings verboten. In einem weiteren Schritt dürfen ab dem 24. August lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 ebenfalls nur noch abverkauft und nicht mehr importiert werden. Für lineare Leuchtstofflampen T8 gilt ab dem 01.09.2025 zudem ein Verkaufsverbot. Zu beachten ist auch, dass die Verfügbarkeit limitiert ist, weil namhafte Hersteller keine Lager in der Schweiz führen, wie Recherchen zeigen. Die sogenannte «Ausphasung» ist im Grunde nichts anderes, als ein schrittweises Verkaufsverbot von Leuchtmitteln aufgrund strengerer Richtlinien. Zuerst wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln erhöht, nun führen die strengeren EU-Richtlinien zur Beschränkung von Schadstoffen in Leuchtmitteln zu einem rascheren Ende der Leuchtstoffröhre.
Vom neuen Gesetz ausgeschlossen sind allerdings zahlreiche Leuchtmittel, welche bei Spezialanwendung zum Einsatz kommen. Unter anderem sind dies Ofenbeleuchtungen, Not- und Signalbeleuchtungen, UV-Strahler, farbige Lampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung, Pflanzen- und Insektenlampen.
Weitere Informationen sind auch bei der Schweizer Licht Gesellschaft zu finden.
Michi Läuchli
Umrüstung. Neuste Anpassungen an die Richtlinien haben Konsequenzen auf die Verfügbarkeit von Leuchtstoffröhren.
Werkstattbeleuchtung. Ein gut ausgeleuchteter Arbeitsplatz erleichtert die Arbeit, kann Unfälle verhindern und unterstützt die Produktivität. Darüber hinaus müssen sich die Schreinereien mit dem baldigen Verbot von Leuchtstoffröhren auseinandersetzen.