- Ein Schreiner hat einen Unfall im Garten. Beim Einschlagen eines Pfahls mit einem grossen Hammer zieht er sich eine schwere Schulterverletzung zu. Die Folge: Operation und mehrmonatiger Arbeitsausfall. Bei der Abklärung heisst es, die Verletzung sei durch eine berufsbedingte Abnützung hervorgerufen worden. Ist das so rechtens?
Jedes Ereignis mit gesundheitlichen Auswirkungen ist separat zu betrach- ten. Die Bewertung der Versicherungen – in der Schreinerbranche ist das in der Regel die Suva – ist relativ streng. Ein Unfall ist nach rechtlicher Definition «eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwir- kung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit zur Folge hat». So gelten Stolperunfälle oder Schnittverletzungen in der Regel als Unfälle. Zeckenbisse und Insektenstiche übrigens auch. Im geschilderten Beispiel ging man offensichtlich davon aus, dass die Sehnen über Jahre hinweg über eine ständige vorbestehende Belastung ihrer Extremitäten geschwächt wurden. Es muss jeder Einzelfall geprüft werden, aber es ist tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass im erwähnten Fall auf das Vorliegen eines Unfalles anerkannt wird.
Veröffentlichung: 12. Dezember 2024 / Ausgabe 50/2024
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